ePA-Pflicht

ePA-Pflicht ab 01.07.2021
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27.09.2021

Elektronische Patientenakte (ePA) wird ab 01.07.2021 zur Pflicht

 

Bereits seit Anfang des Jahres 2021 stellen gesetzliche Krankenkassen den Versicherten eine elektronische Patientenakte zur Verfügung. Auf dieser Gesundheitskarte sind sämtliche Daten gespeichert. Patient*innen können Ärzt*innen und Apotheker*innen Zugriff auf die persönliche Gesundheitsakte gewähren.

Im Rahmen der Gematik wurde nun gesetzlich festgelegt, dass Vertragspraxen und Psychotherapeut*innen seit dem 01.07.2021 dazu verpflichtet sind, die elektronische Patientenakte mit den Daten Ihrer Patient*innen zu befüllen und sich an die ePA anzubinden. Als Grundlage hierfür gilt ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA). Ab 2022 sind auch Krankenhäuser in der Pflicht, die technischen Voraussetzungen für die digitale Patientenakte zu erfüllen.

 

 

Welche Technik benötigen Praxen für die elektronische Patientenakte?

 

Für die Befüllung der elektronischen Patientenakte benötigen Vertragsärzt*innen und Psychotherapeut*innen folgende technischen Grundlagen:

  • elektronischer Heilberufsausweis, Generation 2.1
  • Update des TI-Konnektors auf PTV4
  • Update des Praxisverwaltungssystems

Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?

 

Die elektronische Patientenakte ist ein Medium der Informationsspeicherung und Kommunikation zwischen Ärzt*innen, Krankenhäusern, Versicherungsnehmer*innen und gesetzlichen Versicherungen. Die ePA speichert Patient*innendaten wie Diagnosen, bereits erfolgte Behandlungen, Untersuchungsergebnisse und weitere medizinische Informationen in elektronischer Form. Die Wahl der zur Verfügung gestellten Gesundheitsdaten liegt jedoch bei den Patient*innen. So können sie die Informationen auch auf einen Notfalldatensatz begrenzen.

 

Elektronische Patientenakte als Lösung für Ihre Praxis-Herausforderungen

 

Ein Beispiel: Aufgrund anhaltender Beschwerden sucht ein Patient seinen Hausarzt auf. Kann nichts konkretes diagnostiziert werden, wird an Fachärzt*Innen oder Krankenhäuser überwiesen. Patient*innen fehlen dabei meist die notwendigen medizinischen Fachkenntnisse, um die bereits erfolgten Untersuchungen und Behandlungen zu beschreiben/kommunizieren. So kann es sein, dass bereits durchgeführte Untersuchungen von den zuständigen Hausärzt*innen oder Fachärzt*innen ein zweites oder sogar drittes Mal von Schwerpunktkliniken erfolgen. Auch sprachliche Barrieren können dazu führen, dass es zu unnötigen Mehrfachuntersuchung und Behandlungen kommt.

Die elektronische Patientenakte soll an genau dieser Schnittstellenproblematik ansetzen und proaktiv zur Kommunikationsförderung der verschiedenen medizinischen Einrichtungen beitragen. Mittels der ePA ist es Ärzt*innen, Krankenhäusern und weiteren an der Behandlung beteiligten Parteien möglich, eine klare Diagnose zu stellen. Benötigte Medikamente und Rezeptinformationen können direkt an Apotheken weitergeleitet und Arbeitgeber*innen über die Krankmeldung informiert werden.

 

Was wird auf der ePA gespeichert?

 

Die ePA liefert nicht nur eine Menge Vorteile in Form von Kostenersparnissen für das Gesundheitsnetzwerk und deren Akteure. Auch die Patient*innen profitieren unmittelbar von der persönlichen digitalen Patientenakte, da nun alle medizinischen Dokumente zentral und digital abgelegt sind, z. B. :

  • MRT-Aufnahmen
  • Röntgenbilder
  • Medikationsplan
  • Blutwerte und letzte Blutabnahme
  • Arztbriefe
  • Behandlungsberichte
  • Befunde und Diagnosen
  • bekannte Allergien
  • erfolgte Untersuchungen
  • Operationshistorie

Diese Daten sind jederzeit vom medizinischen Personal abrufbar – selbstverständlich nur mit der Einwilligung der Patient*innen. Die Vorteile der ePA sind somit eindeutig: Die Patient*innen sparen sich kostbare Zeit durch das Vermeiden unnötiger Mehrfachuntersuchungen, sie werden durch die steigende Behandlungs- und Untersuchungstransparenz mehr in das medizinische Geschehen eingebunden und erhält im Optimalfall von Anfang an eine adäquate Behandlung.

 

Bestellen Sie deshalb sofort Ihren elektronischen Heilberufsausweis, um jederzeit Zugriff auf die elektronische Akte Ihrer Patient*innen zu erhalten und an einer sicheren und transparenten Kommunikation teilzuhaben! 

 

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