Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)

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22.09.2021

Der elektronische Medikationsplan und Arzneimitteltherapiesicherheit

 


Patient*innen haben künftig die Möglichkeit ihren Medikationsplan auf der elektronischen Gesundheitskarte speichern zu lassen. Mit Hilfe des elektronischen Heilberufsausweises erhalten Heilfberufler*innen über die TI so eine jederzeit aktuelle Zusammenschau der bei Patient*innen angewendeten Medikamente und können neu verordnete Medikamente direkt dem eMedikationsplan hinzufügen. Damit werden gesundheitsgefährdende Wechselwirkungen zwischen Arzneien sowie Fehl- und Mehrfachverordnungen dauerhaft vermieden.

Die Lebenserwartung in Deutschland steigt. Für Apotheker*innen und Ärzt*innen ergeben sich damit neue Herausforderungen bei der Betreuung immer älterer Patient*innen. Denn mit zunehmendem Alter steigt auch der Anteil der Patient*innen mit Multimedikation. Laut Angaben der Bundesvereinigung der Apothekerverbände (ABDA), leiden über ein Fünftel der Menschen über 65 Jahre an mehr als vier chronischen Erkrankungen. In der Altersgruppe von 75 bis 80 Jahre nimmt jeder Dritte täglich mehr als 8 Medikamente ein. Diese Polymedikation führt in Verbindung mit altersbedingten Organeinschränkungen häufig zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen.

 

9000 Sterbefälle pro Jahr durch unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Medikationsfehler

Eine weitere Herausforderung ist es, die Patienten bei der Umsetzung ihrer Medikamententherapie zu unterstützen. Aktuell nehmen lediglich die Hälfte aller Patient*innen mit Langzeitmedikation ihre Arzneimittel therapietreu ein. Aus diesen Medikationsfehlern und den oben beschriebenen unerwünschten Arzneimittelwirkungen resultieren im Jahr 2015 9000 Sterbefälle pro Jahr. Fast dreimal so viele wie im Straßenverkehr. Aus diesen Gründen haben Patient*innen mit mehr als 3 systemisch wirkenden Medikamenten bereits seit Oktober 2016 Anspruch auf die Erstellung eines bundeseinheitlichen Medikationsplan durch Ihre behandelnde Ärzt*innen.

 

Bundeseinheitlicher Medikationsplan erhöht Arzneimitteltherapiesicherheit

Im bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP) werden alle momentan eingenommenen Arzneimittel und deren Anwendungshäufigkeit und -besonderheiten dargestellt. Ziel ist insbesondere, dass der Medikationsplan übersichtlich und für alle Patient*innen verständlich ist, sodass die Patient*innen ihre Medikamente korrekt anwenden. Damit sollen Medikationsfehler vermieden werden und die Zahl der Medikamententoten deutlich gesenkt werden.

Zusätzlich biete der BMP Ärzt*innen und Apotheker*innen eine standardisierte Kommunikationsgrundlage in Bezug auf die Medikation ihrer Patient*innen. Wird der Medikationsplan beispielsweise bei ihren Hausärzt*innen aufgestellt und in der Hausapotheke überprüft und ggf. hinsichtlich Medikamentenhersteller und Aktualität angepasst, erhöht diese doppelte Kontrolle die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS). Der Medikationsplan kann so die tatsächliche Medikation der Patient*innen abbilden. Beim nächsten Fachärzt*innenbesuch dient er als Grundlage für die Verschreibung weiterer Arzneimittel. Dadurch soll die Einnahme von Medikamenten, deren Wirkstoffe gesundheitsschädliche Wechselwirkungen aufweisen vermieden werden.

 

Nachteile des BMP in Papierform

Bisher liegt der BMP primär in Papierform vor. Zur Aktualisierung im Praxis- oder Apothekenverwaltungssystem muss ein Barcode auf dem BMP gescannt werden. Anschließend wird der BMP neu für die Patient*innen ausgedruckt. Der Zwischenschritt des Scannens, bei dem bereits ein Ausdruck BMP der Patient*innen vorhanden sein muss, kostet schon etwas Zeit. Daneben haben Patient*innen sicher häufig den BMP beim Ärzt*innen- oder Apothekenbesuch nicht dabei. In einem solchen Fall müssen sie an anderer Stelle beschafft oder zumindest aus der Patientenakte herausgesucht werden. Dies kostet alles wertvolle Zeit, die viel sinnvoller für Beratung und Betreuung der Patient*innen genutzt werden könnte.

 

Der neue elektronische Medikationsplan (eMedikationsplan)

Um Ärzt*innen und Apotheker*innen Verwaltungszeit zu sparen und die AMTS zu erhöhen, können Patient*innen ihren Medikationsplan künftig auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) speichern lassen. Einen Ausdruck des BMP erhalten sie zusätzlich. Über die Telematikinfrastruktur (TI) können dann alle von den Patient*innen dazu berechtigten Heilberufler*innen in Echtzeit auf den Plan zugreifen und ihn aktualisieren. Diese Gesundheitsanwendung bietet Ärzt*innen und Apotheker*innen damit neben der Zeitersparnis auch Komfort, da sie unabhängig vom Vorhandensein des papierenen BMP ist. Neben den Daten auf dem BMP werden im eMedikationsplan auch noch weitere Daten zur Überprüfung der AMTS gespeichert.

 

Anschluss der Apotheken an die TI und Heilberufsausweis

Seit Ende Juni 2010 sind die Arztpraxen bundesweit an die TI angeschlossen. Um den Patient*innen bestmögliche AMTS zu gewährleisten und den eMedikationsplan in Zusammenarbeit nutzen zu können, ist es erforderlich, dass Apotheken ab 30. September 2020 ebenfalls an die TI angeschlossen werden. Denn nur so kann ein Beschreiben des eMedikationplan durch Ärzt*innen und Apotheker*innen erfolgen.

 

In der TI ist die Sicherheit sensibler Patientendaten, wie der Daten des eMedikationsplans besonders wichtig. Aus diesem Grund ist für den Zugriff und das Beschreiben des eMedikationsplans ein elektronsicher Heilberufsausweis (HBA) für Ärzt*innen und Apotheker*innen notwendig, da mit diesem eine qualifizierte elektronische Signatur erzeugt werden kann. Der eHBA muss dafür zusammen mit der eGK in das E-Health-Terminal in der Praxis oder Apotheke eingeführt werden. Erst dann erfolgt der Zugriff auf die Patient*innendaten im eMedikationsplan.

Haben Sie Interesse einen elektronischen Heilberufsausweis zu bestellen? SHC+CARE ist Ihnen dabei gerne behilflich!

Fazit: Der eMedikationsplan erhöht die Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie. Denn er schafft effektiveres Medikamentenmanagement und eine verbesserte Kommunikation zwischen Ärzt*innen und Apotheker*innen. Patient*innen behalten ihr Selbstbestimmungsrecht für ihre Daten. Werden Sie für Heilberufler freigegeben, sind sie in der TI bestmöglich geschützt.