FAQs

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen

HBA - Allgemeines

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) dient als Sichtausweis nach Landesheilberufsgesetz und bietet zusätzlich kryptografische Funktionalitäten zur Authentifizierung, sicheren Verschlüsselung und qualifizierten elektronischen Signatur. Heilberufler*innen benötigen ihn beispielsweise auch zum Zugriff auf die Daten der Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eG). Je nach Berufsgruppe können Sie bei uns Ihren Arztausweis oder Zahnarztausweis hier beantragen.

eArztausweis: ePsychotherapeutenausweis eZahnarztausweis:
Quartal - 23,99€ Quartal - 24,51€ Quartal - 24,99€
jährlich - 95,96€ jährlich - 98,06€ jährlich - 99,96€

 

Alle Preise inkl. 19% Mehrwertsteuer zzgl. Portokosten in Höhe von 8,91 (brutto).

Der eHBA dient ebenfalls wie sein Vorläufer, der Arztausweis auf Papier, als Sichtausweis. Zusätzlich kann man sich mit ihm in der elektronischen Welt (Telematikinfrastruktur) ausweisen und unter hohen Sicherheitsrestriktionen Zugriff auf Daten wie beispielsweise Notfalldaten und Medikationsplan erhalten. Mit dem eHBA können die Inhaber*innen eine elektronische Unterschrift generieren, die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur (QES), die der händischen Unterschrift gleichgestellt ist. Mit dieser können beispielsweise elektronische Arztbriefe unterschrieben werden. Außerdem können mit dem eHBA medizinische Daten sicher ver- und entschlüsselt werden, sodass das Datenschutzniveau deutlich steigt. Der eHBA ist auch essenziell für den Zugriff auf die spätere elektronische Patientenakte. Zudem ist seit dem 1. Oktober 2021 die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Zahnärzt*innen und Ärzt*innen verpflichtend, um diese austellen zu können ist ebenfalls ein eHBA nötig.

Über weitere Funktionen können Sie hier mehr Informationen erhalten.

Die Kosten Ihres eHBA werden erst fällig, sobald ihr Antrag vollständig abgeschlossen ist und Ihre Karte an Sie versandt wird. Erst dann wird eine Zahlung erhoben.

Aktuell bieten wir den Arztausweis, Zahnarztausweis und Psychotherapeutenausweis an.

Ihr elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) von uns ist 5 Jahre gültig. Sie finden das entsprechende Ablaufdatum auf Ihrem Ausweis aufgedruckt. Wir haben Verträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, falls er nicht fristgerecht gekündigt wird, bis die 5 Jahre Gültigkeit der Karte erreicht sind. Die Kündigung muss spätestens 6 Wochen zum Vertragsende schriftlich bei uns eingegangen sein. Eine E-Mail an support@shc-group.de ist hierzu ausreichend. Der Vertragsbeginn ist gleich dem Termin der Auslieferung der Karte Das Start -und Enddatum Ihres Vertrages können Sie in Ihrem Kundenkonto nachlesen.

In Ihrem Kundenkonto finden Sie alle Rechnungen als PDF. Diese können Sie dort herunterladen.
Rufen Sie dazu im Internet folgende Seite auf https://shc-care.de/login und melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an.
Nach der Anmeldung gehen Sie rechts oben auf "Mein Konto" und wählen dort den Punkt "Meine Rechnungen“ aus. Auf der geöffneten Seite sehen Sie Rechnungen, die vor November 2022 gestellt wurden. Für die aktuellen Rechnungen, ab Januar 2023, betätigen Sie bitte den Button „Details“. 
Dort finden Sie Ihre Rechnungen mit Rechnungsnummer und Datum zum herunterladen.

Bitte tragen Sie die entsprechende Änderung selbständig in Ihrem Kundenkonto ein.

Rufen Sie dazu folgende Internetseite auf https://shc-care.de/login

Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an. Nach der Anmeldung wählen Sie den Punkt "Zahlungsdaten" aus. Eine neue Seite öffnet sich. Hier können Sie nun die Rechnungsadresse und die IBAN ändern. Drücken Sie abschließend den Button "aktualisieren".

Ihre neuen Daten sind nun erfolgreich hinterlegt.

Auf dem HBA befinden sich drei Zertifikate:

1. QES Zertifikat: dieses beinhaltet die qualifizierte elektronische Signatur der Heilberufler*Innen

2. AUTH Zertifikat: das Authentifizierungszertifikat identifiziert die Heilberufler*Innen als berechtigter Akteure im Gesundheitswesen und in der Telematikinfrastruktur

3. ENC Zertifikat: Das Verschlüsselungszertifikat dient der verschlüsselten Kommunikation mit anderen Akteuren im Gesundheitswesen (Sichere Kommunikation unter Kollegen KOM-LE/KIM)

Die Zertifikate werden im Verzeichnisdienst der gematik gespeichert.

CAN steht für „Card Access Number“ und wird für den kontaktlosen Einsatz beim Auslesen der Chipdaten des eHBA benötigt. Die CAN ist eine, auf der Karte aufgedruckte sechsstellige Zufallszahl, die auch im Chip der Karte gespeichert ist.

ICCSN steht für „Integrated Circuit Card Serial Number“ und ist eine 20-stellige weltweit eindeutige Kennnummer für Chipkarten. Sie macht jede Karte sowohl national als auch international erkenntlich, indem sie u.a. Länderkennung sowie die Kodierung des Kartenherausgebers und Vertrauensdiensteanbieters enthält.

Ersatzkarten können bei defekt oder Verlust des Ausweises nur ausgestellt werden, wenn sich die Meldeadresse seit Antragsstellung nicht geändert hat. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unseren Support.

Antragstellung eHBA für Ärzt*Innen und Zahnärzt*Innen

Der eHBA der neuesten Generation 2.1  kann direkt bei uns im SHC+CARE Portal beantragt werden. Klicken Sie dafür einfach hier. Außerdem bieten die meisten Kammern einen Einstiegspunkt über ihr Kammerportal an. Dort wählen Sie SHC als Anbieter aus und mit Ihrem Einverständnis werden die wichtigsten persönlichen Daten übermittelt, sodass Sie direkt mit dem Antrag weitermachen können.

Hier können Sie sich ausführlich über den Ablauf des Bestellprozesses informieren.

Wenn Sie mit einem leeren Antrag beginnen, halten Sie bitte ein aktuelles Bild von Ihnen (als JPG- oder PNG-Datei, nicht zwangsweise aber empfehlenswerterweise ein biometrisches Passbild sein), Ihr Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder ggf. Aufenthaltstitel) sowie Ihre Bankdaten bereit. Haben Sie bereits mit einem Antrag begonnen und möchten diesen fortsetzen, benötigen Sie außerdem Ihre Vorgangsnummer.

Hier können Sie sich ausführlich über den Ablauf des Bestellprozesses informieren.

Seit neuestem können Sie die Identifizierung via eID mittels Ihrem Online-Ausweis ganz bequem von zuhause durchführen. Mehr dazu finden Sie hier unter dem FAQ-Punkt eID.

Nach der Erstellung/Registrierung des Kundenkontos, erhalten Sie eine E-Mail an die angegebene E-Mailadresse. Der in dieser E-Mail enthaltene Link muss zur Aktivierung Ihres Kundenkontos betätig werden, erst dann kann der Antrag im Kundenkonto zum Abschluss gebracht werden. Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam Ordner auf den Eingang der E-Mail mit dem Absender „donotreply“

Die Zugangsdaten für das SHC+CARE Portal setzen sich aus Benutzernamen (E-Mail-Adresse) und einem Passwort zusammen, das im Rahmen der Registrierung von Ihnen vergeben wurde. Sollten Sie das Passwort vergessen haben, so nutzen Sie den Button „Passwort vergessen“ im Login Bereich. Geben Sie dann Ihre E-Mail-Adresse in das freie Feld ein und bestätigen Sie Ihre Eingabe. Sie erhalten unmittelbar eine E-Mail mit einem „Passwort-Zurücksetzen“-Link und können ein neues Passwort vergeben. Im Falle des Verlustes Ihrer E-Mail-Adresse wenden Sie sich bitte sofort an unseren Support. 

Hier finden Sie die Telefonnummer und Mailadresse unseres Supports.

Wenn Ihr Antrag nicht erfolgreich abgeschlossen wird, besteht für Sie noch keine Verpflichtung und es ist noch kein Vertragsabschluss zustande gekommen. Ein Abschluss und eine Vertragsbindung besteht erst, wenn eine Zahlung an SHC ausgelöst wurde. Die Zahlung wird erst ausgelöst, wenn alle Dokumente (Kartenantrag und QES-Antrag) vollständig und unterschrieben bei uns eingegangen sind und Sie den Postident durchgeführt haben und dieser elektronisch an uns übermittelt wurde. Danach muss Ihr Angtrag noch von Ihrer zuständigen Kammer oder Insitution freigegeben werden. Sobald alle nötigen Schritte erfolgreich durchgeführt wurden geht die Karte in Produktion mit diesem Schritt wird die Zahlung ausgelöst. 

Sollten Sie den Antrag nicht innerhalb von 90 Tagen erfolgreich abschließen wird dieser automatisch gelöscht! Dazu erhalten Sie 14 Tage vor Ablauf der Löschfrist eine E-Mail. 

Ihr Smartphone/Mobiltelefon/Handy ist nicht zum Abschluss geeignet.

Bitte kontaktieren Sie unseren Support -> Anruf oder E-Mail

Wenn Sie diese Meldung erhalten, kontaktieren Sie bitte telefonisch oder via E-Mail unseren Support.

Die Postident-Verfahren sind Methoden der persönlichen Identifikation von Personen, die durch die Deutsche Post AG vorgenommen werden. Die Verfahren wurden zur Gewährleistung der Auflagen des Geldwäschegesetzes eingeführt, das Banken gesetzlich verpflichtet, die Identität des Kunden bei der Kontoeröffnung festzuhalten. Man spricht beim Postident-Verfahren auch von einer unpersönlichen Legitimationsprüfung.

Das in einer Postfiliale durchgeführte Verfahren ist jedoch nicht auf Banken beschränkt, sondern kann etwa auch in Verbindung mit dem Signaturgesetz eingesetzt werden oder zur Zusendung von Unterlagen an einen Vertragspartner inklusive Unterzeichnung eines Dokuments dienen.

Das Postident muss nach Beendigung des Onlineantrages durchgeführt werden. Parallel zur postalischen Versendung der unterschriebenen Antragsunterlagen. Dabei können Sie zwischen dem Postident in der Filiale und dem Onlineident (eID) frei wählen.

Nehmen Sie je nach gewählter Ausweisart (Reisepass / Personalausweis / elektronischer Aufenthaltstitel) im Kartenantrag zur persönlichen Identifizierung Ihr Ausweisdokument mit. Bitte achten Sie darauf, dass Sie das Ausweisdokument heranziehen, welches Sie im Antrag gewählt haben. Die im Antrag eingegebene Ausweisnummer sowie der Name muss mit den Angaben im Ausweisdokument übereinstimmen.

Für die Durchführung des POSTIDENT Verfahrens erhalten Sie mit dem PDF-Ausdruck einen „Coupon für POSTIDENT zur Identitätsprüfung in einer Postfiliale“, den Sie zur Identifizierung zum Postschalter mitbringen müssen. Auf dem Ausdruck befindet sich ein QR-Code, der vom Filialmitarbeiter der Post eingescannt wird. Durch den Scan wird das POSTIDENT Ihrem Antrag zugeordnet.

SIEHE FAQ: ELEKTRONISCHE IDENTIFIZIERUNG (EID) BEI DER BESTELLUNG VON EHBAS UND SMC-BS

Inbetriebnahme eHBA für Ärzt*Innen und Zahnärzt*Innen

Nein, weil Sie zuerst Ihren HBA mit den Zertifikaten bei uns im SHC+CARE Portal freischalten müssen. Nur so können wir garantieren, dass auch die zulässige Person den HBA erhalten hat und zur Nutzung autorisiert ist.

eArzt- und eZahnarztausweis:

Schalten Sie Ihren HBA hier frei.

Sie können Ihren HBA entweder bequem über das SHC+CARE Portal oder mit Hilfe Ihres Smartphones oder Tablets über den im PIN-Brief enthaltenen Freischalte-QR-Code freischalten.

eArzt- und eZahnarztausweis:

Für die Freischaltung benötigen Sie die folgenden Dokumente: eHBA mit Anschreiben inklusive ICCSN-Nummer und Referenznummer, die zugehörige Kennwörterliste mit Freischaltkennwort und Referenznummer und den zugehörigen PIN-Brief mit Ausweis- und Referenznummer. Falls Sie den eHBA sofort einsetzen wollen, empfiehlt sich eine Freischaltung in Ihrer Praxis oder Apotheke, damit Sie Zugriff auf Ihr E-Health-Terminal haben. Klicken Sie hier, um Ihren HBA freizuschalten oder verwenden Sie den Link „Zugang zum Freischaltportal“ auf der zugehörigen Kennwörterliste. Sie können in unserer Checkliste zur Freischaltung des HBA den Freischaltungsprozess hier im Detail nachlesen.

Ihre Kennwörterliste finden Sie bei Ihren heruntergeladenen Dokumenten. Diese haben Sie nicht per E-Mail erhalten. Als Sie Ihren Kartenantrag heruntergeladen haben (PDF am Ende der Antragsstellung), war eine Kennwörterliste enthalten (letzte Seite der PDF).

Falls Sie diese nicht abgespeichert haben, bzw. die Unterlagen nicht mehr vorliegen, können wir Ihnen eine neue Kennwörterliste generieren. Melden Sie sich dafür bei unserem Support.

Der PIN-Brief wird wenige Tage nach dem Versand des eHBA versendet. Bewahren Sie diesen gut auf, da ein Nachdruck des PIN-Briefs nicht möglich ist.

Bei Verlust Ihres PINs oder Kartenbriefes kontaktieren Sie bitte unseren Support. Dieser informiert Sie über die Kosten und Möglichkeiten.

Stecken Sie bitte Ihren neuen HBA in Ihr Gesundheitsterminal. Ihre Praxissoftware sollte sich automatisch öffnen und Sie nach den initialen oder auch Transport PIN CH (Cardholder) und einer Neuvergabe der PIN fragen. Nach der Neuvergabe für die PIN CH werden Sie dann zur Eingabe der initialen PIN QES (Qualifizierte elektronische Signatur) und deren Änderung aufgefordert.

Sollte dies nicht geschehen, wenden Sie sich bitte an Ihren PVS-Hersteller.

In manchen Fällen ist die Eingabe der initialen PIN in der Systemumgebung der PVS verborgen und nicht auf Anhieb klar erkennbar. Der Support Ihrer Praxisverwaltungssoftware kann Ihnen hier helfen, an welcher Stelle die PIN CH und PIN QES eingegeben werden muss.

SHC+CARE als Kartenherausgeber ist mit der Funktion der Systemsoftware nicht betraut, SHC+CARE stellt Ihnen lediglich die Karte und die dazugehörigen PIN zur Verfügung.

Wenn Sie Ihre Kennwörterliste für den eHBA oder SMC-B verloren haben und keine Freischaltung/Sperrung zu den Karten durchführen können, wenden Sie sich bitte an unseren Support.

Bitte kontaktieren Sie bei einer durch Falscheingabe des PIN gesperrten Karte zunächst Ihren Softwarehersteller. Dieser sollte einen Pfad zur Entsperrung mit der PUK in seinem System hinterlegt haben. Die zugehörige 8stellige PUK zu Ihren PINs finden Sie in Ihrem Pinbrief. Bitte beachten Sie, dass Sie die richtige PUK für die Entsperrung der PIN verwenden. Unter den 5 stelligen Transportpins finden Sie die jeweils zugehörigen PUKs.

SHC als Kartenherausgeber ist mit der Funktion der Systemsoftware nicht betraut, SHC stellt Ihnen lediglich die Karte und die dazugehörigen PIN/PUK zur Verfügung

Sperrung eHBA

Wenn Sie Ihren eHBA sperren wollen, haben Sie auf unserer Website die Möglichkeit dazu:

eArzt- und eZahnarztausweis:

Für die Sperrung benötigen Sie lediglich die zum eHBA zugehörige Kennwörterliste mit dem Sperrkennwort. Sie können die Sperrung entweder hier über das SHC+CARE Portal oder mit Hilfe des QR-Codes mit der Überschrift „Sperrung“ (im PIN-Brief enthalten) tätigen. Nachdem Sie das Sperrkennwort erfolgreich eingegeben und die Sperrung bestätigt haben, ist Ihre Karte gesperrt. Die Sperrung der Karte ist unwiederruflich, sodass eine Entsperrung unmöglich ist. Eine detaillierte Checkliste zur Sperrung des eHBA können Sie hier nachlesen.

Die Sperrung lässt sich nicht rückgängig machen! Wenn Sie einen neuen eHBA benötigen, können Sie die neue Karte bei uns beantragen.

Bei Verlust oder Diebstahl sollten Sie Ihren eHBA umgehend sperren lassen. Dies können Sie bequem über unser SHC+CARE Portal machen. Halten Sie hierfür die Kennwörterliste zum Sperren des eHBA bereit. Klicken Sie hier, um Ihren eHBA jetzt zu sperren. Und lesen Sie hier die einzelnen Schritte zur Sperrung im Detail nach.

Bei weiteren Fragen können Sie unseren Support kontaktieren. Dieser kann die Sperrung veranlassen und Ihnen eine Austauschkarte bestellen.

Wenn der Verdacht auf Missbrauch vorliegt, sollten Sie Ihren eHBA umgehend sperren. Klicken Sie hier, um Ihren eHBA über unser Portal zu sperren. Und lesen Sie hier die einzelnen Schritte zur Sperrung des eHBAs nach.

Ansonsten können Sie unseren Support kontaktieren. Dieser kann die Sperrung der alten Karte und die Bestellung der Austauschkarte mit Ihnen am Telefon durchführen.

Nein, die Sperrung lässt sich nicht rückgängig machen. Wenn Sie einen neuen eHBA benötigen, können Sie die neue Karte bei uns beantragen. Unser Support kann Ihnen bei der Sperrung, aber auch bei der Beantrag der Austauschkarte helfen.

Bei Verlust Ihres Pin oder Kartenbriefes kontaktieren Sie bitte schriftlich unseren Support . Dieser informiert Sie über die Kosten und Möglichkeiten.

Bitte beachten Sie, dass das Identverfahren nur drei Monate gültig ist und ggf. erneut durchgeführt werden muss, um eine Ersatzkarte zu erhalten.

SMC-B - Allgemeines

SMC-B steht für Security Module Card (Typ B) und kann unterschieden werden in Praxisausweise, Apothekenausweise und Institutionsausweise für Krankenhäuser und andere Institutionen. Nur durch diese Karte kann sich eine Betriebsstätte (Praxis, Klinik, Apotheke) gegenüber den Diensten der Telematikinfrastruktur (TI) authentifizieren. Als wesentlicher Bestandteil der TI ermöglicht die SMC-B nicht nur Ihrer Betriebsstätte sich als berechtigter Teilnehmer auszuweisen, sondern auch Patient*innendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auszulesen. Außerdem können Sie mit der SMC-B auf das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) zugreifen.

Jede Praxis, Klinik oder Apotheke benötigt (mindestens) eine SMC-B, um sich an die TI anzuschließen. Die SMC-B ist wesentlicher Bestandteil der TI, sodass jede Betriebsstätte sich einen Praxis- bzw. Institutionsausweis anschaffen muss.

Hier können Sie Ihren Institutionsausweis  bei SHC+CARE bestellen.

Die SMC-B hat eine Vertragslaufzeit von fünf Jahren, welche mit Versand der Karte beginnt. Die Kündigung muss spätestens sechs Wochen vor Vertragsende bei uns eingegangen sein. 

Es wird mindestens eine SMC-B pro Betriebsstätte benötigt, um Zugang zur TI zu erhalten. An einem Betriebsstandort selbst wird nur eine SMC-B benötigt. Dies ist unabhängig von der Anzahl stationärer Kartenterminals, die im Einsatz sind. Die SMC-B wird in das mit dem Konnektor verbundene Kartenterminal gesteckt und identifiziert Ihre Institution gegenüber der TI. Falls Sie über ein mobiles Kartenterminal verfügen (bspw. für Hausbesuche), wird hierfür keine zusätzliche SMC-B benötigt. Sollten Sie sich unsicher sein, wie viele Ausweise benötigt werden, sprechen Sie Ihre zuständige KV, KZV, Apothekerkammer oder eGBR an.

Sie sollten sich rechtzeitig vor Ablauf der SMC-B um den Antrag für eine neue SMC-B kümmern, damit ein unterbrechungsfreier Betrieb sichergestellt werden kann. Der Antrag verläuft analog zu Ihrer ersten Beantragung. Wir senden Ihnen drei Monate vor Ablauf Ihrer Karte eine E-Mail mit dem Hinweis, dass Sie eine neue SMC-B beantragen sollten.

Antragstellung SMC-B

Sie sollten die SMC-B unbedingt rechtzeitig vor Ihrem Installationstermin beantragen, da die Installation ansonsten nicht stattfinden kann. Nach der Beantragung wird der Antrag zunächst geprüft, anschließend die Karte produziert und per Einschreiben zugesendet. Kurze Zeit später erhalten Sie in einem separaten Brief die PIN. Wir empfehlen die SMC-B ca. vier Wochen vor dem Installationstermin bzw. erst wenn der Installationstermin bekannt ist, zu beantragen.

Hier finden Sie weitere Infos und können direkt eine SMC-B beantragen.

Inbetriebnahme SMC-B

Klicken Sie hier, um Ihre SMC-B freizuschalten. Sie können Ihre SMC-B bequem über unser Portal oder mit Hilfe Ihres Smartphones oder Tablets über den im PIN-Brief enthaltenden QR-Code freischalten. Halten Sie für die Freischaltung den SMC-B mit Anschreiben, der zugehörigen Kennwörterliste (mit Freischaltkennwort und ICCSN oder Referenznummer) und den zugehörigen PIN-Brief  zur Freischaltung der SMC-B über den Kartenterminal bereit.

Nachdem Sie die SMC-B bei uns im SHC+CARE Portal freigeschaltet haben und dadurch auch den Empfang bestätigt haben, werden die Zertifikate der SMC-B aktiv. Somit kann nun die Installation der TI-Komponenten (Konnektor, Kartenlesegerät etc.) durchgeführt werden. Grundlegend für die Anbindung an Telematikinfrastruktur ist die Anbindung der Praxis bzw. der Apotheke an das Internet, da es sich bei der TI um ein sicheres Online-Netzwerk handelt. Außerdem brauchen Sie ein aktuelles von der gematik zugelassenes Praxisverwaltungssystem (PVS) bzw. Apothekenverwaltungssystem (AVS). Für eine reibungslose Kommunikation sowie einen sicheren Datenaustausch wird zusätzlich ein Konnektor (inkl. VPN-Zugangsdienst) und ein E-Health-Kartenterminal benötigt. Damit Sie die SMC-B direkt aktivieren können und PIN-Änderungen direkt aus dem System heraus erfolgen können, wird Ihr Softwarehersteller eine Funktion zum PIN-Management in das System integrieren. 

Beim Abschicken des Kartenantrages erhält man die Kennwörter und die Links für das Freischalten und Sperren der Karte mittels eines PDF-Dokumentes. Die Links werden ebenfalls im PIN/PUK-Brief über dargestellte QR-Codes zugestellt, die man über die Kamera eines Smartphones oder Tablets aufrufen kann. Nach Eingabe des Freischaltkennwortes erfolgt die Freischaltung. Schalten Sie Ihre SMC-B hier frei.

Die ICCSN finden Sie auf der Rückseite Ihrer SMC-B und wird ebenfalls als Ausweisnummer bezeichnet.

Die Referenznummer finden Sie auf der Kennwörterliste, die Sie im Rahmen der Antragstellung mit den Kartenausdrucken erhalten haben.

Der PIN-Brief wird wenige Tage (ca 3 Werktage) nach dem Versand der SMC-B versendet. Bewahren Sie diesen gut auf, da ein Nachdruck des PIN-Briefs nicht möglich ist.

Das Freischaltkennwort benötigen Sie zur einmaligen Freischaltung der Karte im SHC+CARE Portal. Die PIN für die SMC-B benötigen Sie für jeden Neustart Ihres Kartenterminals. Bewahren Sie diese daher sicher auf.

Wenn Sie Ihre Kennwörterliste für den eHBA oder SMC-B verloren haben und keine Freischaltung/Sperrung zu den Karten durchführen können, wenden Sie sich bitte an unseren Support.

Sperrung SMC-B

Wenn Sie Ihre SMC-B sperren wollen, haben Sie hier die Möglichkeit dazu. Für die Sperrung benötigen Sie lediglich die zu der SMC-B zugehörige Kennwörterliste mit dem Sperrkennwort und der ICCSN oder Referenznummer. Sie können die Sperrung entweder über das SHC+CARE Portal oder mit Hilfe des QR-Codes mit der Überschrift „Sperrung“ (im PIN-Brief enthalten) tätigen. Nachdem Sie das Sperrkennwort und die ICCSN oder Referenznummer erfolgreich eingegeben haben und die Sperrung bestätigt haben, empfehlen wir Ihnen direkt im Anschluss eine neue SMC-B zu bestellen, sodass Sie wieder zeitnah mit Ihrer Institution an die TI angeschlossen sind.

Bei Verlust oder Diebstahl sollten Sie Ihre SMC-B umgehend sperren lassen. Dies können Sie bequem über unser SHC+CARE Portal machen. Halten Sie hierfür die Kennwörterliste zum Sperren der SMC-B bereit. Klicken Sie hier, um Ihre SMC-B jetzt zu sperren. Alternativ können Sie Ihre SMC-B über den im PIN-Brief enthalten QR-Code zur Sperrung nutzen. Dafür rufen Sie mit Hilfe Ihres Smartphones oder Tablets die Kamerafunktion auf und scannen den QR-Code. Im Anschluss müssen Sie noch das auf der Kennwörterliste enthaltene Sperrkennwort und die ICCSN oder Referenznummer eingeben.

Wenn der Verdacht auf Missbrauch vorliegt, sollten Sie Ihre SMC-B umgehend sperren. Klicken Sie hier, um Ihre SMC-B über unser Portal zu sperren.

Nein, die Sperrung einer SMC-B lässt sich nicht rückgängig machen. Wenn Sie eine neue SMC-B benötigen, können Sie die neue Karte bei uns beantragen. Klicken Sie dafür einfach hier.

Telematikinfrastruktur - TI

Die Telematikinfrastruktur soll alle Beteiligten im Gesundheitswesen wie Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken, Krankenkassen miteinander vernetzen. Die Online-Kommunikation zwischen einzelnen Akteuren - beispielsweise mittels elektronischer Arztbriefe oder Telekonsile - soll nur noch über die TI laufen.

Zweck: 

Ein primäres Ziel der Telematikinfrastruktur ist es medizinische Informationen, die für die Behandlung von Patientinnen und Patienten benötigt werden, schneller und einfacher zur Verfügung zu stellen. Oberste Priorität hat dabei immer die Datensicherheit!

Anwendungen: 

Klicken Sie hier für mehr Informationen. 

Wichtige Komponenten der TI:

Wenn Sie Informationen benötigen welche Komponenten Sie für den Anschluss an die TI benötigen kontaktieren Sie bitte Ihre Institution oder Kammer. 

Elektronische Identifizierung (eID) bei der Bestellung von eHBAs und SMC-Bs

Akzeptiert werden ein deutscher Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat mit der aktivierten Online-Ausweisfunktion.

  • Einen deutschen Personalausweis oder deutschen elektronischen Aufenthaltstitel (Ausstellungsdatum nach dem 01.03.2013) mit der freigeschalteten eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion)
  • Ein Smartphone mit aktivierter NFC-Funktion
  • Eine selbstgewählte, 6-stellige PIN des neuen Personalausweises (alternativ den behördlichen PIN-Brief zum neuen Personalausweis)
  • Nutzung am Desktop: Kartenlesegerät (zugelassen durch BSI)

Die Deutsche Post empfiehlt den Download und die Nutzung der POSTIDENT App im Play Store bzw. im App Store für eine unkomplizierte Identifizierung über Ihr Smartphone.

Bei der Beantragung eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels wird die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) nach Prüfung durch die zuständige Stelle aktiviert. Sie erhalten anschließend einen Brief mit einer Transport-PIN, welche Sie bei der ersten Nutzung der Online-Ausweisfunktion in Ihre persönliche, selbstgewählte PIN umändern.

 

Weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion befinden sich unter https://www.personalausweisportal.de und

https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/online-ausweisen/online-ausweisen-node.html

Und zur kostenlosen Bestellung des PIN-Rücksetzbriefes unter https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de/

Hier finden Sie eine Liste mit allen kompatiblen Geräten.

Ihre Daten werden zwecks Nachweises der Identitätsfeststellung an Ihren Vertragspartner übergeben, in dessen Auftrag Ihre Identität überprüft wird. Wir speichern Ihre Daten daher nur so lange, bis diese erfolgreich an Ihren Vertragspartner übertragen wurden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Bestellen Sie hier Ihren eHBA und Ihre SMC-B

 

Heilberufler*innen haben viele Herausforderungen in ihrem beruflichen Alltag. Die Deutsche Bank ist Ihr gewohnt zuverlässiger Partner rund um das Thema Finanzen.

Um Ihnen, liebe Heilberufler*innen, den Zugang zur Telematikinfrastruktur zu erleichtern, hat unser Kooperationspartner, die Deutsche Bank, unter allen Anbietern den besten für Sie ausgesucht.

 

Warum SHC+CARE? - Unsere Vorteile