FAQs

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen

HBA - Allgemeines

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) dient als Sichtausweis nach Landesheilberufsgesetz und bietet zusätzlich kryptografische Funktionalitäten zur Authentifizierung, sicheren Verschlüsselung und qualifizierten elektronischen Signatur. Heilberufler*innen benötigen ihn beispielsweise auch zum Zugriff auf die Daten der Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eG). Je nach Berufsgruppe können Sie bei uns Ihren Arztausweis oder Zahnarztausweis hier beantragen.

eArztausweis: eApothekerausweis: ePsychotherapeutenausweis: eZahnarztausweis:
Quartal - 23,99€ Quartal - 26,70€ Quartal - 23,99€ Quartal - 24,99€
jährlich - 95,96€ jährlich - 106,81€ jährlich - 95,96€ jährlich - 99,96€

 

Alle Preise inkl. 19% Mehrwertsteuer zzgl. Portokosten in Höhe von 8,91 (brutto)

 

Wann werden die Kosten des eHBA fällig?

Die Kosten Ihres eHBA werden erst fällig, sobald ihr Antrag vollständig abgeschlossen ist und Ihre Karte an Sie versandt wird. Erst dann wird eine Zahlung erhoben.

 

Aktuell bieten wir den Arztausweis und Zahnarztausweis an.

CAN steht für „Card Access Number“ und wird für den kontaktlosen Einsatz beim Auslesen der Chipdaten des eHBA benötigt. Die CAN ist eine, auf der Karte aufgedruckte sechsstellige Zufallszahl, die auch im Chip der Karte gespeichert ist.

ICCSN steht für „Integrated Circuit Card Serial Number“ und ist eine 20-stellige weltweit eindeutige Kennnummer für Chipkarten. Sie macht jede Karte sowohl national als auch international erkenntlich, indem sie u.a. Länderkennung sowie die Kodierung des Kartenherausgebers und Vertrauensdiensteanbieters enthält.

Um auf die die Funktionen der TI Zugriff zu erhalten, ist der eHBA unabdingbar. Weitere Informationen können Sie bei Ihrer zuständigen Ärztekammer oder KV erfragen.

Ebenso nötig ist eine SMC-B. Mehr zu diesem Ausweis erfahren Sie hier.

Der eHBA dient ebenfalls wie sein Vorläufer, der Arztausweis auf Papier, als Sichtausweis. Zusätzlich kann man sich mit ihm in der elektronischen Welt (Telematikinfrastruktur) ausweisen und unter hohen Sicherheitsrestriktionen Zugriff auf Daten wie beispielsweise Notfalldaten und Medikationsplan erhalten. Mit dem eHBA können die Inhaber*innen eine elektronische Unterschrift generieren, die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur (QES), die der händischen Unterschrift gleichgestellt ist. Mit dieser können beispielsweise elektronische Arztbriefe unterschrieben werden. Außerdem können mit dem eHBA medizinische Daten sicher ver- und entschlüsselt werden, sodass das Datenschutzniveau deutlich steigt. Der eHBA ist auch essenziell für den Zugriff auf die spätere elektronische Patientenakte. Zudem ist seit dem 1. Oktober 2021 die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Zahnärzt*innen und Ärzt*innen verpflichtend, um diese austellen zu können ist ebenfalls ein eHBA nötig.

Über weitere Funktionen können Sie hier mehr Informationen erhalten.

Antragstellung eHBA

Der eHBA der neuesten Generation 2.1  kann direkt bei uns im SHC+CARE Portal beantragt werden. Klicken Sie dafür einfach hier. Außerdem bieten die meisten Kammern einen Einstiegspunkt über ihr Kammerportal an. Dort wählen Sie SHC als Anbieter aus und mit Ihrem Einverständnis werden die wichtigsten persönlichen Daten übermittelt, sodass Sie direkt mit dem Antrag weitermachen können.

Hier können Sie sich ausführlich über den Ablauf des Bestellprozesses informieren.

Wenn Sie mit einem leeren Antrag beginnen, halten Sie bitte ein aktuelles Bild von Ihnen (als JPG- oder PNG-Datei, nicht zwangsweise aber empfehlenswerterweise ein biometrisches Passbild sein), Ihr Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder ggf. Aufenthaltstitel) sowie Ihre Bankdaten bereit. Haben Sie bereits mit einem Antrag begonnen und möchten diesen fortsetzen, benötigen Sie außerdem Ihre Vorgangsnummer.

Hier können Sie sich ausführlich über den Ablauf des Bestellprozesses informieren.

Seit neuestem können Sie die Identifizierung via eID mittels Ihrem Online-Ausweis ganz bequem von zuhause durchführen. Mehr dazu finden Sie hier unter dem FAQ-Punkt eID.

Im Fall eines eHBA-Antrags muss der Antragsteller zuvor einen Identifikationsprozess durchführen. Wählt der Antragsteller als Identifikationsstelle die Post, werden zusätzlich zum Postident-Coupon die Dokumente Kartenantrag, QES-Antrag und Identformular sowie ein gültiger Lichtbildausweis benötigt. Die Postmitarbeiter*innen prüfen die Dokumente und führen die Identifikation durch. Anschließend versenden sie die Dokumente zusammen mit der Identifikation und den Antragsformularen zur Annahmestelle.

Seit neuestem können Sie die Identifizierung via eID mittels Ihrem Online-Ausweis ganz bequem von zuhause durchführen. Mehr dazu finden Sie hier unter dem FAQ-Punkt eID.

Die Zugangsdaten für das SHC+CARE Portal setzen sich aus Benutzernamen (E-Mail-Adresse) und einem Passwort zusammen, das im Rahmen der Registrierung von Ihnen vergeben wurde. Sollten Sie das Passwort vergessen haben, so nutzen Sie den Button „Passwort vergessen“ im Login Bereich. Geben Sie dann Ihre E-Mail-Adresse in das freie Feld ein und bestätigen Sie Ihre Eingabe. Sie erhalten unmittelbar eine E-Mail mit einem „Passwort-Zurücksetzen“-Link und können ein neues Passwort vergeben. Im Falle des Verlustes Ihrer E-Mail-Adresse wenden Sie sich bitte sofort an unseren Support. 

Hier finden Sie die Telefonnummer und Mailadresse unseres Supports.

Da die ursprüngliche Karte nach fünf Jahren aufgrund von gesetzlichen Vorschriften seine Gültigkeit verliert, muss rechtzeitig eine Folgekarte beantragt werden. Sie bekommen drei Monate vor Ablauf Ihrer Karte eine E-Mail von uns, in der wir Sie über den Ablauf Ihrer Karte informieren. Entscheiden Sie sich eine neue Karte zu bestellen, wird derselbe Bestellprozess wie bei Ihrem Erstauftrag durchlaufen. Ansonsten wird die Karte automatisch nach Vertragsauslauf gesperrt. 

Sollten Sie hierzu fragen haben, können Sie gerne unseren Support kontaktieren.

Ihr Konto wird erst dann belastet, wenn Ihr eHBA produziert ist und in Auslieferung geht.

Wenn Ihr Antrag nicht erfolgreich abgeschlossen wird, besteht für Sie noch keine Verpflichtung und es ist noch kein Vertragsabschluss zustande gekommen. Ein Abschluss und eine Vertragsbindung besteht erst, wenn eine Zahlung an SHC ausgelöst wurde.

Inbetriebnahme eHBA

Nein, weil Sie zuerst Ihren eHBA mit den Zertifikaten bei uns im SHC+CARE Portal freischalten müssen. Nur so können wir garantieren, dass auch die zulässige Person den eHBA erhalten hat und zur Nutzung autorisiert ist. Schalten Sie Ihren eHBA hier frei.

Sie können Ihren eHBA entweder bequem über das SHC+CARE Portal oder mit Hilfe Ihres Smartphones oder Tablets über den im PIN-Brief enthaltenen Freischalt-QR-Code freischalten. Für die Freischaltung benötigen Sie die folgenden Dokumente: eHBA mit Anschreiben inklusive ICCSN-Nummer und Referenznummer, die zugehörige Kennwörterliste mit Freischaltkennwort und Referenznummer und den zugehörigen PIN-Brief mit Ausweis- und Referenznummer. Falls Sie den eHBA sofort einsetzen wollen, empfiehlt sich eine Freischaltung in Ihrer Praxis oder Apotheke, damit Sie Zugriff auf Ihr E-Health-Terminal haben. Klicken Sie hier, um Ihren eHBA freizuschalten oder verwenden Sie den Link „Zugang zum Freischaltportal“ auf der zugehörigen Kennwörterliste. Sie können in unserer Checkliste zur Freischaltung des eHBAs den Freischaltungsprozess hier im Detail nachlesen.

Der PIN-Brief wird wenige Tage (ca. 3 Werktage) nach dem Versand des HBA versendet. Bewahren Sie diesen gut auf, da ein Nachdruck des PIN-Briefs nicht möglich ist.

Sollten Sie die Transport PIN (gleich ob für die PIN.CH oder die PIN.QES) mehr als 2-mal fehlerhaft eingeben, so wird Ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) Ihnen mitteilen, dass die QES bzw. die CH gesperrt ist.

Um diese zu entsperren müssen Sie folgendes tun:

  1. Download Sec Commerce Tool für das entsperren der eHBA für die PIN.QES/CH
    1. Client-Version: https://seccommerce.com/seccardadmin/
    2. Online-Version: https://seccommerce.com/seccardadmin-online/
  2. PUK Eingabe (für PIN.QES oder PIN.CH) mit Hilfe Sec Commerce Card Admin Tool
  3. Anschließend Eingabe des Transport PIN (für PIN.QES oder PIN.CH) nach Anstoß durch die Praxissoftware
  4. Karte ist nun einsatzbereit

Bei Fragen können Sie natürlich unseren Support kontaktieren.

Sperrung eHBA

Wenn Sie Ihren eHBA sperren wollen, haben Sie hier die Möglichkeit dazu. Für die Sperrung benötigen Sie lediglich die zum eHBA zugehörige Kennwörterliste mit dem Sperrkennwort und einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder ggf. Aufenthaltstitel) für die Bestellung eines Ersatzausweises. Sie können die Sperrung entweder hier über das SHC+CARE Portal oder mit Hilfe des QR-Codes mit der Überschrift „Sperrung“ (im PIN-Brief enthalten) tätigen. Nachdem Sie das Sperrkennwort erfolgreich eingegeben und die Sperrung bestätigt haben, können Sie direkt eine Austauschkarte bei unserem Support bestellen. Eine detaillierte Checkliste zur Sperrung des eHBA können Sie hier nachlesen.

Ansonsten können Sie unseren Support kontaktieren. Dieser kann die Sperrung der alten Karte und die Bestellung der Austauschkarte mit Ihnen am Telefon durchführen.

Bei Verlust oder Diebstahl sollten Sie Ihren eHBA umgehend sperren lassen. Dies können Sie bequem über unser SHC+CARE Portal machen. Halten Sie hierfür die Kennwörterliste zum Sperren des eHBA bereit. Klicken Sie hier, um Ihren eHBA jetzt zu sperren. Und lesen Sie hier die einzelnen Schritte zur Sperrung im Detail nach.

Bei weiteren Fragen können Sie unseren Support kontaktieren. Dieser kann die Sperrung veranlassen und Ihnen eine Austauschkarte bestellen.

Wenn der Verdacht auf Missbrauch vorliegt, sollten Sie Ihren eHBA umgehend sperren. Klicken Sie hier, um Ihren eHBA über unser Portal zu sperren. Und lesen Sie hier die einzelnen Schritte zur Sperrung des eHBAs nach.

Ansonsten können Sie unseren Support kontaktieren. Dieser kann die Sperrung der alten Karte und die Bestellung der Austauschkarte mit Ihnen am Telefon durchführen.

Nein, die Sperrung lässt sich nicht rückgängig machen. Wenn Sie einen neuen eHBA benötigen, können Sie die neue Karte bei uns beantragen. Unser Support kann Ihnen bei der Sperrung, aber auch bei der Beantrag der Austauschkarte helfen.

SMC-B - Allgemeines

SMC-B steht für Security Module Card (Typ B) und kann unterschieden werden in Praxisausweise, Apothekenausweise und Institutionsausweise für Krankenhäuser und andere Institutionen. Nur durch diese Karte kann sich eine Betriebsstätte (Praxis, Klinik, Apotheke) gegenüber den Diensten der Telematikinfrastruktur (TI) authentifizieren. Als wesentlicher Bestandteil der TI ermöglicht die SMC-B nicht nur Ihrer Betriebsstätte sich als berechtigter Teilnehmer auszuweisen, sondern auch Patient*innendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auszulesen. Außerdem können Sie mit der SMC-B auf das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) zugreifen.

Jede Praxis, Klinik oder Apotheke benötigt (mindestens) eine SMC-B, um sich an die TI anzuschließen. Die SMC-B ist wesentlicher Bestandteil der TI, sodass jede Betriebsstätte sich einen Praxis- bzw. Institutionsausweis anschaffen muss.

Hier können Sie Ihren Institutionsausweis  bei SHC+CARE bestellen.

Die SMC-B hat eine Vertragslaufzeit von fünf Jahren, welche mit Versand der Karte beginnt. Die Kündigung muss spätestens sechs Wochen vor Vertragsende bei uns eingegangen sein. 

Es wird mindestens eine SMC-B pro Betriebsstätte benötigt, um Zugang zur TI zu erhalten. An einem Betriebsstandort selbst wird nur eine SMC-B benötigt. Dies ist unabhängig von der Anzahl stationärer Kartenterminals, die im Einsatz sind. Die SMC-B wird in das mit dem Konnektor verbundene Kartenterminal gesteckt und identifiziert Ihre Institution gegenüber der TI. Falls Sie über ein mobiles Kartenterminal verfügen (bspw. für Hausbesuche), wird hierfür keine zusätzliche SMC-B benötigt. Sollten Sie sich unsicher sein, wie viele Ausweise benötigt werden, sprechen Sie Ihre zuständige KV, KZV, Apothekerkammer oder eGBR an.

Sie sollten sich rechtzeitig vor Ablauf der SMC-B um den Antrag für eine neue SMC-B kümmern, damit ein unterbrechungsfreier Betrieb sichergestellt werden kann. Der Antrag verläuft analog zu Ihrer ersten Beantragung. Wir senden Ihnen drei Monate vor Ablauf Ihrer Karte eine E-Mail mit dem Hinweis, dass Sie eine neue SMC-B beantragen sollten.

Antragstellung SMC-B

Sie sollten die SMC-B unbedingt rechtzeitig vor Ihrem Installationstermin beantragen, da die Installation ansonsten nicht stattfinden kann. Nach der Beantragung wird der Antrag zunächst geprüft, anschließend die Karte produziert und per Einschreiben zugesendet. Kurze Zeit später erhalten Sie in einem separaten Brief die PIN. Wir empfehlen die SMC-B ca. vier Wochen vor dem Installationstermin bzw. erst wenn der Installationstermin bekannt ist, zu beantragen.

Hier finden Sie weitere Infos und können direkt eine SMC-B beantragen.

Inbetriebnahme SMC-B

Klicken Sie hier, um Ihre SMC-B freizuschalten. Sie können Ihre SMC-B bequem über unser Portal oder mit Hilfe Ihres Smartphones oder Tablets über den im PIN-Brief enthaltenden QR-Code freischalten. Halten Sie für die Freischaltung den SMC-B mit Anschreiben, der zugehörigen Kennwörterliste (mit Freischaltkennwort und ICCSN oder Referenznummer) und den zugehörigen PIN-Brief  zur Freischaltung der SMC-B über den Kartenterminal bereit.

Nachdem Sie die SMC-B bei uns im SHC+CARE Portal freigeschaltet haben und dadurch auch den Empfang bestätigt haben, werden die Zertifikate der SMC-B aktiv. Somit kann nun die Installation der TI-Komponenten (Konnektor, Kartenlesegerät etc.) durchgeführt werden. Grundlegend für die Anbindung an Telematikinfrastruktur ist die Anbindung der Praxis bzw. der Apotheke an das Internet, da es sich bei der TI um ein sicheres Online-Netzwerk handelt. Außerdem brauchen Sie ein aktuelles von der gematik zugelassenes Praxisverwaltungssystem (PVS) bzw. Apothekenverwaltungssystem (AVS). Für eine reibungslose Kommunikation sowie einen sicheren Datenaustausch wird zusätzlich ein Konnektor (inkl. VPN-Zugangsdienst) und ein E-Health-Kartenterminal benötigt. Damit Sie die SMC-B direkt aktivieren können und PIN-Änderungen direkt aus dem System heraus erfolgen können, wird Ihr Softwarehersteller eine Funktion zum PIN-Management in das System integrieren. 

Beim Abschicken des Kartenantrages erhält man die Kennwörter und die Links für das Freischalten und Sperren der Karte mittels eines PDF-Dokumentes. Die Links werden ebenfalls im PIN/PUK-Brief über dargestellte QR-Codes zugestellt, die man über die Kamera eines Smartphones oder Tablets aufrufen kann. Nach Eingabe des Freischaltkennwortes erfolgt die Freischaltung. Schalten Sie Ihre SMC-B hier frei.

Die ICCSN finden Sie auf der Rückseite Ihrer SMC-B und wird ebenfalls als Ausweisnummer bezeichnet.

Die Referenznummer finden Sie auf der Kennwörterliste, die Sie im Rahmen der Antragstellung mit den Kartenausdrucken erhalten haben.

Der PIN-Brief wird wenige Tage (ca 3 Werktage) nach dem Versand der SMC-B versendet. Bewahren Sie diesen gut auf, da ein Nachdruck des PIN-Briefs nicht möglich ist.

Das Freischaltkennwort benötigen Sie zur einmaligen Freischaltung der Karte im SHC+CARE Portal. Die PIN für die SMC-B benötigen Sie für jeden Neustart Ihres Kartenterminals. Bewahren Sie diese daher sicher auf.

Sperrung SMC-B

Wenn Sie Ihre SMC-B sperren wollen, haben Sie hier die Möglichkeit dazu. Für die Sperrung benötigen Sie lediglich die zu der SMC-B zugehörige Kennwörterliste mit dem Sperrkennwort und der ICCSN oder Referenznummer. Sie können die Sperrung entweder über das SHC+CARE Portal oder mit Hilfe des QR-Codes mit der Überschrift „Sperrung“ (im PIN-Brief enthalten) tätigen. Nachdem Sie das Sperrkennwort und die ICCSN oder Referenznummer erfolgreich eingegeben haben und die Sperrung bestätigt haben, empfehlen wir Ihnen direkt im Anschluss eine neue SMC-B zu bestellen, sodass Sie wieder zeitnah mit Ihrer Institution an die TI angeschlossen sind.

Bei Verlust oder Diebstahl sollten Sie Ihre SMC-B umgehend sperren lassen. Dies können Sie bequem über unser SHC+CARE Portal machen. Halten Sie hierfür die Kennwörterliste zum Sperren der SMC-B bereit. Klicken Sie hier, um Ihre SMC-B jetzt zu sperren. Alternativ können Sie Ihre SMC-B über den im PIN-Brief enthalten QR-Code zur Sperrung nutzen. Dafür rufen Sie mit Hilfe Ihres Smartphones oder Tablets die Kamerafunktion auf und scannen den QR-Code. Im Anschluss müssen Sie noch das auf der Kennwörterliste enthaltene Sperrkennwort und die ICCSN oder Referenznummer eingeben.

Wenn der Verdacht auf Missbrauch vorliegt, sollten Sie Ihre SMC-B umgehend sperren. Klicken Sie hier, um Ihre SMC-B über unser Portal zu sperren.

Nein, die Sperrung einer SMC-B lässt sich nicht rückgängig machen. Wenn Sie eine neue SMC-B benötigen, können Sie die neue Karte bei uns beantragen. Klicken Sie dafür einfach hier.

SHC+CARE - Allgemeine Fragen

Für jede Karte, gleich ob SMC-B oder eHBA, die Sie bei SHC+CARE in Auftrag geben, pflanzen wir einen Baum in Ihrem Namen. SHCweCARE hat es sich zur Aufgabe gemacht, dieses wichtige Projekt - den Umweltschutz zu unterstützen, um so den Waldbestand zu diversifizieren und zu sichern!

Lesen Sie hier mehr zu unserem Umweltprojekt SHCweCARE.

Wenn Sie Ihre Kennwörterliste für den eHBA oder SMC-B verloren haben und keine Freischaltung/Sperrung zu den Karten durchführen können, wenden Sie sich bitte an unseren Support.

Telematikinfrastruktur - TI

Die Telematikinfrastruktur soll alle Beteiligten im Gesundheitswesen wie Heilberufler*innen, Institutionen und gesetzliche Krankenkassen miteinander sicher vernetzen.

Hier finden Sie weitere Informationen zur TI.

Ein primäres Ziel der Telematikinfrastruktur ist es medizinische Informationen, die für die Behandlung von Patient*innen benötigt werden, schneller und einfacher zur Verfügung zu stellen. Oberste Priorität hat dabei immer die Datensicherheit!

Hier finden Sie weitere Informationen zur TI.

Die Telematikinfrastruktur bietet eine Vielzahl von Anwendungen. Lesen Sie hier mehr.

Für den Anschluss ist zum einen die entsprechende, von der gematik zugelassene Hardware, wie auch einen eHBA und eine SMC-B nötig. Ebenso bedarf es einer Praxisverwaltungssoftware (PVS) bzw. im Krankenhaus die KIS.

eID-Identifizierung bei der Bestellung von eHBAs und SMC-Bs

Akzeptiert werden ein deutscher Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat mit der aktivierten Online-Ausweisfunktion.

  • Einen deutschen Personalausweis oder deutschen elektronischen Aufenthaltstitel (Ausstellungsdatum nach dem 01.03.2013) mit der freigeschalteten eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion)
  • Ein Smartphone mit aktivierter NFC-Funktion
  • Eine selbstgewählte, 6-stellige PIN des neuen Personalausweises (alternativ den behördlichen PIN-Brief zum neuen Personalausweis)
  • Nutzung am Desktop: Kartenlesegerät (zugelassen durch BSI)

Die Deutsche Post empfiehlt den Download und die Nutzung der POSTIDENT App im Play Store bzw. im App Store für eine unkomplizierte Identifizierung über Ihr Smartphone.

Bei der Beantragung eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels wird die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) nach Prüfung durch die zuständige Stelle aktiviert. Sie erhalten anschließend einen Brief mit einer Transport-PIN, welche Sie bei der ersten Nutzung der Online-Ausweisfunktion in Ihre persönliche, selbstgewählte PIN umändern.

 

Weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion befinden sich unter https://www.personalausweisportal.de und

https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/online-ausweisen/online-ausweisen-node.html

Und zur kostenlosen Bestellung des PIN-Rücksetzbriefes unter https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de/

Sie haben mit der Beantragung Ihres Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels postalisch einen sogenannten PIN-Brief für die Aktivierung der Online-Ausweisfunktion erhalten.

 

Diese PIN ist eine 5- oder 6-stellige Zahlenfolge. Wenn Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Aufenthaltstitel online ausweisen, müssen Sie aus Sicherheitsgründen Ihre PIN angeben.

 

Ist Ihre PIN 5-stellig, so handelt es sich um die sogenannte Transport-PIN bzw. Aktivierungs-PIN. Diese müssen Sie vor der erstmaligen Nutzung der Online-Ausweisfunktion in eine von Ihnen selbstgewählte 6-stellige PIN abändern. Dies können Sie über die POSTIDENT-App tun.

 

Ist Ihre PIN 6-stellig, ist Ihr Ausweis bereit für die Online-Nutzung und Sie können direkt mit der Identifizierung starten.

Hier finden Sie eine Liste mit allen kompatiblen Geräten.

Falls Sie bereits einen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion besitzen, aber Ihre PIN nicht mehr kennen, können Sie diese bei Ihrer zuständigen Stelle neu setzen lassen. Bitte informieren Sie sich vorab über eventuell anfallende Gebühren.

 

Alternativ können Sie auch den Online-Service des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zur kostenlosen Bestellung des PIN-Rücksetzbriefes unter https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de/ für den deutschen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion nutzen.

Ihre Daten werden zwecks Nachweises der Identitätsfeststellung an Ihren Vertragspartner übergeben, in dessen Auftrag Ihre Identität überprüft wird. Wir speichern Ihre Daten daher nur so lange, bis diese erfolgreich an Ihren Vertragspartner übertragen wurden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Bestellen Sie hier Ihren eHBA und Ihre SMC-B

 

Heilberufler*innen haben viele Herausforderungen in ihrem beruflichen Alltag. Die Deutsche Bank ist Ihr gewohnt zuverlässiger Partner rund um das Thema Finanzen.

Um Ihnen, liebe Heilberufler*innen, den Zugang zur Telematikinfrastruktur zu erleichtern, hat unser Kooperationspartner, die Deutsche Bank, unter allen Anbietern den besten für Sie ausgesucht.

 

Warum SHC+CARE? - Unsere Vorteile