elektronischer Arztbrief (eArztbrief)

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22.09.2021

Der elektronische Arztbrief – Komfort und Sicherheit mit dem eArztbrief

 


Der Austausch von Arztbriefen nimmt in deutschen Arztpraxen bisher viel Zeit in Anspruch:

  • schlecht lesbare Faxe
  • aufwendiges Scannen
  • Versand per Post = Mehraufwand.

Der elektronische Arztbrief (eArztbrief) dagegen kann Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen den Alltag deutlich erleichtern. Voraussetzung für den Austausch von eArztbriefen ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA).

 

Vergütung des eArztbriefes

Bereits seit einiger Zeit können Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen den elektronischen Arztbrief (eArztbrief) nutzen, zum Beispiel über das Sichere Netz der KVen (SNK). Dabei versenden und empfangen sie den eArztbrief direkt aus dem eigenen Praxisverwaltungssystem (PVS) heraus. Der Umstieg auf die elektronische Variante ist auch politischer Wille:

Laut E-Health-Gesetz, in Kraft getreten am 29.12.2015, werden eArztbriefe seit dem Jahr 2017 mit einer Pauschale von 55 Cent (Gesamtsumme für den Versand und Empfang eines Arztbriefes) gefördert, wenn auf den Papierversand komplett verzichtet wird.

 

Förderung bei Versand über die Telematikinfrastruktur

Ursprünglich bereits ab dem Jahr 2018 sollten laut E-Health-Gesetz nur noch eArztbriefe gefördert werden, die über einen Kommunikationsdienst innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) ausgetauscht werden. Da jedoch im Jahr 2018 noch kein entsprechender Kommunikationsdienst zur Verfügung stand, wurde die bisherige Regelung zunächst beibehalten. Die Übergangsregelung gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Kommunikationsdienste der TI für das Versenden von eArztbriefen genutzt werden können, maximal jedoch bis zum 31.03.2020.

 

Telematikinfrastruktur bietet Mehrwert

Versand und Empfang des herkömmlichen Arztbriefes in Papierform sind nicht nur sehr mühsam, sondern auch mit datenschutzrechtlichen Problemen behaftet. Diese stellen sich besonders dann ein, wenn zusätzlich noch die Übertragung des Arztbriefes per Fax oder über ein normales E-Mail-Programm eine Rolle spielen.

Der Austausch des eArztbriefes innerhalb der TI bringt hingegen eine Reihe an Vorteilen mit sich:

Zeitersparnis Umständliches Ausdrucken, Einscannen und der Versand der Briefe per Post entfallen mit dem eArztbrief. Relevante Informationen erreichen den Adressaten unmittelbar nach dem Versenden.
Einfachheit Der eArztbrief basiert auf einem standardisierten Muster und ist deshalb interoperabel – er kann ohne Medienbrüche bequem zwischen den verschiedenen Praxisverwaltungssystemen (PVS) ausgetauscht werden. Auch schlecht lesbare Faxe gehören mit dem eArztbrief der Vergangenheit an.
Automatisierter Ablauf Der eArztbrief kann wie gewohnt im eigenen PVS erstellt und dann automatisch an den jeweiligen Adressaten versandt werden. Umgekehrt kann der eArztbrief beim Empfang mit einem Mausklick in das eigene PVS importiert werden. Dabei erkennt das PVS sogar den betreffenden Patient*innen und schlägt deren Akte als Ablageort vor.
Sicherheit Die starken Sicherheitsmechanismen der TI garantieren den Schutz der sensiblen Daten. Der Kommunikationsdienst KV-Connect gewährleistet etwa eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der versandten eArztbriefe. Die eindeutige Identifizierung des Absenders wird über den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) gewährleistet.

 

 

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) erforderlich

Für den Versand und Empfang von eArztbriefen benötigen Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Mit dessen Hilfe kann zusätzlich zur eindeutigen Identifizierung der absendenden Person auch eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) erstellt werden – also eine rechtssichere elektronische Unterschrift, die der Unterschrift auf Papier gleichgestellt ist.

Neben dem eHBA müssen in der teilnehmenden Praxis noch folgende Komponenten vorliegen:

  • Praxisverwaltungssystem (PVS), das für den eArztbrief zertifiziert ist
  • Virtuelles Privates Netzwerk (VPN), etwa das Sichere Netz der KVen (SNK)
  • Registrierung für einen Kommunikationsdienst, der die nötigen Sicherheitsanforderungen erfüllt (u.a. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung) – dies ist etwa bei KV-Connect der Fall
  • Kartenlesegerät mit QES-Funktion
  • Signiersoftware

 

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