Elektronischer Medikationsplan (eMP)
Die digitale Erweiterung des Medikationsplans - der eMP
Der Medikationsplan ist eine vom medizinischem Fachpersonal ausgehändigte Auflistung aller Medikamente die Patient*innen regelmäßig einnehmen sollen. Durch das 2015 verabschiedete E-Health-Gesetz haben Patient*innen seit Q4 2016 Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan, kurz BMP.
Voraussetzung: Wer seine Medikamenteneinnahme dokumentiert haben möchte, muss mindestens drei verschiedene, von Ärzt*innen verordnete Medikamente einnehmen.
Aktuelle Situation:
- Zur Zeit erfolgt die Dokumentation des BMP noch analog auf Papier.
- Dies stellt für Patient*innen und medizinisches Personal häufig einen Mehraufwand darstellt.
- Auf dem papierbasierten BMP befindet sich ein Barcode, der die patient*innenindividuellen Daten auch in digitaler Form für die Institutionen und Praxen bereithält. Wird dieser vom Personal mittels Barcodescanner und einer geeigneten Software eingelesen, können Medikationsänderungen eingetragen werden.
- Wird den Patient*innen beispielsweise ein neues blutdrucksenkendes Medikament verschrieben, erfolgt simultan eine Risikoprüfung auf Wechselwirkung, Kontraindikationen und Doppelverordnungen. Auch ein Abgleich mit der Priscus Liste, die Medikamente enthält, welche oft bei älteren Menschen vermieden werden sollen, wird bei einer Medikationsänderung vorgenommen.
- Anschließend erhlten die Patient*innen ihren aktualisierten BMP wieder in Papierform.
Zukünftige Handhabung - Digital
Um Patient*innen auch weiterhin bei der Medikamenteneinnahme zu unterstützen, soll der Medikationsplan zukünftig digital auf der eGK der Patient*innen gespeichert und unter der Bezeichnung „elektronischer Medikationsplan“ – kurz: E-Medikationsplan zusätzlich weitergeführt werden. Neben der einfacheren Ärzt*in-Patient*in-Kommunikation und dem steigenden Informationsgehalt trägt der E-Medikationsplan zusätzlich dazu bei, schwerwiegende Wechselwirkungen zu reduzieren.
Dafür sind folgende Daten auf der eGK gespeichert und können bei jedem Patient*innenkontakt von Ärzt*innen und Apotheker*innen aktualisiert werden:
- Die Stammdaten von Patient*innen. Zu diesen zählen unter anderem die Adresse, Vor- und Zuname sowie das Geburtsdatum der Patient*innen.
- Patient*innenindividuelle und medikationsrelevante Informationen. Vertragen Patient*innen beispielsweise eine bestimmte Art von Schmerzmitteln nicht, kann dies vom medizinischen Personal ausgelesen werden und den Patient*innen wird ein alternatives Medikament verschrieben.
- Medikationsangaben: Hierzu zählen alle Medikamente, die Patient*innen einnimmt.
- Dosishöhe, Einnahmehäufigkeit und Einnahmezeitpunkt
Besorgen sich Patient*innen ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament in der Apotheke, so kann dieses auf Patient*innenwunsch direkt vom Apothekenpersonal in den auf der eGK gespeicherten Medikationsplan übernommen werden. Ob und welche Medikamente in den Medikationsplan mitaufgenommen werden, obligt allein den Patient*innen.