elektronisches Rezept (eRezept)

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22.09.2021

Das elektronische Rezept (eRezept)

 


Mit der Anbindung an die Telematikinfrastruktur können gesetzlich Versicherte künftig ärztliche Verordnungen über ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) empfangen und anschließend über ihre Karte in der Apotheke einlösen. Arbeitsabläufe in Arztpraxen und Apotheken werden durch das eRezept vereinfacht, weil es papierlos und rasch verarbeitet werden kann. Außerdem soll das eRezept dazu beitragen, eine höhere Arzneimitteltherapiesicherheit für die Patient*innen zu erreichen.

 

Gesetzliche Grundlage für das eRezept

Die Einführung des eRezepts wurde im Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) beschlossen. Bis zum 30. Juni 2020 sollen alle notwendigen Grundlagen geschaffen werden, um das eRezept innerhalb der Telematikinfrastruktur nutzen zu können. Jedoch soll das eRezept das herkömmliche Papierrezept nicht komplett ablösen: Das klassische Rezept wird es weiterhin geben, wenn die Patient*innen dies wünschen bzw. die Ausstellung eines eRezepts in bestimmten Situationen nicht praktikabel ist.

 

Vorteile des eRezepts

Das eRezept wird eine der bedeutendsten Neuerungen durch die digitale Vernetzung im Gesundheitswesen sein – werden doch in Deutschland rund 700 Millionen Rezepte jährlich ausgestellt. Das eRezept kann gegenüber dem klassischen Rezept mit einer Reihe an Vorteilen punkten:

 

Vereinfachte Abläufe in Arztpraxen und Apotheken:

Der Ausdruck und die Unterschrift auf Papier entfallen in der Arztpraxis. Auch in der Apotheke wird das eRezept digital und damit rascher als das klassische Rezept verarbeitet
Einfaches Handling für Patient*innen Empfang und Einlösen des eRezepts wird ganz einfach über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) möglich sein.
Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit In Verbindung mit dem elektronischen Medikationsplan (eMP) kann das eRezept zum schnelleren Erkennen von Wechselwirkungen beitragen. Ärzt*innen und Apotheker*innen erhalten über den eMP einen umfassenden Überblick aller angewandten Medikamente und können über das eRezept neu verordnete Medikamente dem eMP schnell hinzufügen
Ressourcensparende Funktion Neben Papier und Zubehör für den Ausdruck von Rezepten können über das eRezept auch Zeit und Wege gespart werden (beispielsweise bei Nutzung der Videosprechstunde).

 

Das eRezept in der Videosprechstunde

Das Digitale-Versorgung-Gesetz, in Kraft getreten am 07. November 2019, sieht unter anderem vor, dass Videosprechstunden alltäglich in der Behandlung von Patient*innen werden. Als Konsequenz dürfen Ärzt*innen nun auch online für telemedizinische Leistungen werben. Im Rahmen einer Videosprechstunde können Ärzt*innen künftig auch eRezepte ausstellen. Da Patient*innen nicht mehr für jedes Rezept in die Arztpraxis kommen müssen, spart die Videosprechstunde dem Patienten Zeit und Wege.

 

Unterschrift mit Hilfe des elektronischen HBA  

Für die rechtssichere Signierung des eRezepts benötigen Ärzt*innen einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Der eHBA verfügt über mehrere Funktionen: Zum einen berechtigt er zum Lesen und Beschreiben der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), auf der anderen Seite kann mit Hilfe des HBAs eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) erstellt werden. Diese gilt als rechtsverbindliche Signatur auf zahlreichen Dokumenten – so auch beim eRezept. Sie ist der Unterschrift auf Papier rechtlich gleichgestellt.

 

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