Notfalldatenmanagement (NFDM)

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22.09.2021

Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte

 


Beim Notfalldaten-Management (NFMD) handelt es sich um eine freiwillige medizinische Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) im Rahmen der Telematikinfrastruktur (TI). Auf dem Speicherchip der eGK werden auf Wunsch der Patient*innen ein Notfalldatensatz und ein Datensatz „Persönliche Erklärung“ (DPE) abgelegt. Kommt es zu einer Notfallsituation, können Ärzt*innen mittels elektronischem Heilberufsausweis (HBA) ohne Mitwirken der Patient*innen lesend auf die Datensätze zugreifen.

 

Szenario mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit:

  • Ein schwerverletzter Motorradfahrer liegt am Straßenrand
  • Rettungswagen und Notärzt*innen sind bereits vor Ort
  • In diesem medizinischen Notfall zählt jede Sekunde
  • Rettungssanitäte*innen und Ärzt*innen geben ihr Bestes, um das Leben des Mannes zu retten
  • Ist der Patient bewusstlos und somit nicht ansprechbar, bleibt keine Zeit, z.B. telefonisch bei Hausärzt*innen oder bei Angehörigen nach Medikamentenunverträglichkeiten oder Allergien des Bewusstlosen zu fragen.
  • Besteht tatsächlich eine Unverträglichkeit gegen das verabreichte Notfallmedikament, bringt das das Leben des Patienten zusätzlich in Gefahr.

Diese und ähnliche Szenarien gilt es zu vermeiden. Aus diesem Grund gibt es innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) künftig die freiwillige Anwendung Notfalldaten-Management (NFDM). Ähnlich wie beim elektronischen Medikationsplan (eMedikationsplan), werden insbesondere für Patient*innen mit mehreren oder wenigen aber notfallrelevanten Erkrankungen zwei weitere Datensätze auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert:

  1.  Notfalldatensatz (NFD)
  2. Datensatz „Persönliche Erklärungen“

 

Diese Daten enthält der Notfalldatensatz (NFD)

Der NFD enthält unter anderem Informationen zu chronischen Krankheiten, regelmäßig eingenommenen Medikamenten sowie Allergien und Unverträglichkeiten der Patient*innen. Diese Daten geben Heilberufler*innen in Notfallsituationen einen direkten Überblick über medizinische Informationen aus der Vorgeschichte der Patient*innen, was zur Abwendung eines ungünstigen Krankheitsverlaufes notwendig und hilfreich ist. Die untenstehende Abbildung zeigt beispielhaft, wie ein ausgefüllter NFD aussehen kann.

Datensatz persönliche Erklärungen

Beim Datensatz „Persönliche Erklärungen“ handelt es sich um Angaben zum Aufbewahrungsort von Willenserklärungen wie Organspendeausweis, Patient*innenverfügung und Vorsorgevollmacht. Das erleichtert den Zugang zu diesen Dokumenten, falls die Patient*innen nicht ansprechbar sind. Durch die in den Erklärungen enthaltenen Informationen können Behandlungsentscheidungen im Sinne der Patient*innen getroffen werden.

 

Erstanlage der NFD am besten durch die Hausärzt*innen

Bevor NFD Heilberufler*innen in einer Notfallsituation zur Verfügung stehen, müssen sie zunächst angelegt werden. In einem empirischen Forschungsprojekt der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) wurde festgestellt, dass die Erstanlage der NFD optimalerweise durch die Hausärzt*innen erfolgt. In deren Praxisverwaltungssystem (PVS) liegen die notfallrelevanten medizinischen Daten im Vergleich zu Fachärzt*innen oder dem Krankenhaus meist umfassend vor. Das beschleunigt den Anlageprozess vergleichsweise.

Der HBA als Schlüssel zum Notfalldaten-Management (NFDM)

Zur Erstanlage, dem Auslesen oder Ändern der NFD und des Datensatzes „Persönliche Erklärungen“ in der Arztpraxis wird ein elektronischer Heilberufsausweis (HBA) benötigt, da diese mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) der anlegenden Ärzt*innen versehen werden müssen. Dies passiert ausschließlich auf Wunsch der Patient*innen. Sind NFD angelegt, können Ärzt*innen und Rettungssanitäter*innen im Notfall mit Hilfe eines eHBA auch ohne Zustimmung der Patient*innen auf diese zugreifen.

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