Institutionsausweis (SMC-B)

Eintritt in die TI
Die SMC-B identifiziert Ihre Institution gegenüber der TI, wodurch der Konnektor eine sichere Verbindung zur TI aufbaut.
Vernetzung
Sichern Sie sich eine sektor- und systemübergreifende Kommunikation mit allen Akteuren im Gesundheitswesen.
TI Anwendungen
Durch die SMC-B können Sie Anwendungen auf der eGK Ihrer Patient*Innen durchführen, wie beispielsweise das VSDM.

Bestellen Sie hier den Institutionsausweis (SMC-B) und identifizieren Sie Ihre Institution gegenüber der Telematikinfrastruktur.


SMC-B 

 

Sie möchten Ihre Institution an die Telematikinfrastruktur anbinden? Dann sind Sie bei SHC+CARE genau richtig: Bestellen Sie hier bequem und einfach die SMC-B der neuen Version G2.1.

Die SMC-B ist ein Institutionsausweis. SMC-B steht dabei für „Security Module Card – Typ B“ und wird nach den Richtlinien des E-Health-Gesetzes von jeder Praxis, Klinik oder Apotheke benötigt, um sich an die Telematikinfrastruktur anzubinden und sich als berechtigter Teilnehmer im digitalen Gesundheitswesen zu identifizieren. Darüber hinaus wird die Karte benötigt, um beispielsweise Patient*innendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auszulesen, zu beschreiben und verschlüsselt zu kommunizieren.

Da vermehrt ambulant behandelt wird, müssen Patient*inneninformationen über die Klinikgrenzen hinaus zur Verfügung gestellt werden und abrufbar sein. Mit der SMC-B für gelingt Ihnen dies – schnell, gesetzeskonform und komfortabel.

 

 

Wozu wird die SMC-B Krankenhaus benötigt?

 

Der elektronische SMC-B wird für die standardisierte und digitale Kommunikation innerhalb und außerhalb der Gesundheitseinrichtung benötigt. Da Krankenhäuser und sonstige Gesundheitsinstitutionen der Knotenpunkt der Kommunikation zwischen Ärzt*innen, Patient*innen und Apotheker*innen sind, vereinfacht die SMC-B die Kommunikation enorm. Mit dieser Karte:

  • weißt sich Ihre Institution als berechtigter Teilnehmer aus.
  • wird über den Konnektor eine Online-Verbindung zur TI hergestellt.
  • kann Ihre Institution Patient*innendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auslesen.
  • kann Ihre Institution auf die verschiedenen TI-Anwendungen zugreifen.

 

 

Welche vertraglichen Rahmenbedingungen gelten bei der SMC-B?

 

  • Vertragslaufzeit: 5 Jahre;
  • Vertragsbeginn: bei Auslieferung der Karte
  • einmalige Zahlungsweise

 

 

Wie viele SMC-B werden benötigt?

 

Die Telematik-Anforderungen definieren eine SMC-B pro Standort. Sinnvoll ist eine SMC-B je Kartenterminal. Jedoch benötigen die Ärzt*innen zusätzlich einen individuellen, elektronischen Heilberufsausweis. Nur in Kombination kann ein Versichertenstammdatenabgleich durchgeführt werden.

 

 

Wie nehme ich den elektronischen Institutionsausweis in Betrieb?

 

Nachdem der Kartenantrag über SHC+CARE gestellt wurde, muss der elektronische Institutionsausweis vom Antragstellenden freigeschaltet werden. Dies erfolgt über eine Empfangsbestätigung beim TSP-Anbieter. Es erfolgt eine Prüfung der Systemvoraussetzungen, die ggf. die Bestellung weiterer Komponenten einschließt. Aufgrund der Finanzvereinbarung für Krankenhäuser können diese Betriebsstätten, die bereits am Markt verfügbaren Komponenten nutzen, um den ambulanten und stationären Bereich an die TI anzuschließen.

 

 


Sie möchten mehr erfahren über den Institutionsausweis, seine Funktionen, die Vertragslaufzeit, Vertragsdetails und suchen eine ausführliche Produktbeschreibung? Hier finden Sie das Produktdatenblatt als Download!