Austausch eHBA
Antworten auf häufige Fragen
Betroffene Kund*innen erhalten eine entsprechende Information an die im SHC+CARE Portal hinterlegte E-Mail. Bitte prüfen Sie ihr Postfach und ggf. auf Ihren Spam-Ordner.
Nur, falls Sie nach dem 30.06.2026 nicht mehr beruflich tätig sein werden und Ihren Heilberufsausweis somit ab dann nicht mehr benötigen, sind Sie vom Austausch nicht betroffen.
Bitte loggen Sie sich dazu nach Erhalt der Email-Information in Ihr Kundenkonto ein und folgen Sie der dort angezeigten Anleitung zur Datenprüfung.
Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten (Ihrer E-Mail und Ihrem selbst vergebenen Passwort) an.
- Wenn Sie Ihr Passwort nicht mehr wissen, klicken Sie auf "Passwort vergessen" und erstellen sich zunächst ein neues Passwort.
- Wenn Sie auf Ihre Email-Adresse nicht mehr zugreifen können, schreiben Sie uns, damit wir diese manuell für Sie ändern können.
- Folgen Sie anschließend der in Ihrem Kundenkonto angezeigten Anleitung zur Datenprüfung.
Die Überprüfung dauert nur wenige Minuten und ist notwendig, um das weitere Vorgehen zum Kartentausch für Sie zu personalisieren.
Eine Antwort auf die o.g. E-Mail-Information ist nicht erforderlich.
Nachdem Sie Ihre Kontaktdaten im SHC+CARE Portal überprüft haben, erfolgt eine Auswertung durch SHC+CARE.
Nachdem diese abgeschlossen wurde, erhalten Sie eine E-Mail mit detaillierten Erläuterungen zum weiteren Vorgehen.
Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihren Posteingang. Falls Sie die E-Mail nicht finden, prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Ihren neuen eHBA und den dazugehörigen PIN-Brief erhalten Sie kostenfrei innerhalb von 5 bis 7 Werktagen per Einwurfeinschreiben.
Bitte aktivieren Sie Ihren neuen eHBA sofort nach Erhalt des PIN-Briefs. Ihr neuer eHBA hat die gleiche Laufzeit wie Ihr bisheriger eHBA.
Ihr bisheriger eHBA ist nach Start des Tauschprozesses noch 14 Tage gültig.
Online-Aktivierung mit Ihrer Kennwörterliste
- Nach erhalt des PIN-Briefes öffnen Sie das KMS Antragsportal oder den Link “Zugang Freischaltportal” aus der von Ihnen generierten Kennwörterliste.
- Geben Sie das Freischaltkennwort (Quelle: Kennwörterliste) ein und bestätigen Sie die Freischaltung.
- Sie erhalten anschließend eine Bestätigung per E-Mail. Bitte haben Sie etwas Geduld – dies kann ein paar Minuten dauern.
Aktivierung am Kartenterminal Ihrer Praxis
- Führen Sie Ihren neuen eHBA in das Kartenterminal ein.
- Die Praxissoftware sollte automatisch die PIN-Eingabe am Kartenlesegerät starten und Sie auffordern, die initialen PINs (CH und QES) einzugeben und neue PINs zu vergeben.
- Falls nichts passiert: Prüfen Sie, ob Ihre Software auf dem aktuellen Stand ist. Starten Sie ggf. Terminal, PVS und Computer neu.
- Bei Unsicherheiten hilft Ihnen der Support Ihrer Praxissoftware weiter – insbesondere, wenn die PIN-Eingabe nicht sofort ersichtlich ist.
Falls Ihr aktueller eHBA zum Zeitpunkt des Versands unserer Erstinformation weniger als 6 Monate gültig ist, wäre in Kürze eine Neubestellung erforderlich. Daher empfehlen wir, bereits jetzt einen Folgeantrag zu stellen, um eine unterbrechungsfreie Nutzung sicherzustellen.
Für den Antrag benötigen Sie: Ihre Vorgangsnummer sowie Ihr Servicekennwort (zu finden auf der Kennwörterliste, die Sie als PDF beim ursprünglichen Kartenantrag heruntergeladen haben – meist auf der letzten Seite des Dokuments).
Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- Öffnen Sie das KMS Antragsportal.
- Wählen Sie „Folgeantrag auf Basis eines bereits abgeschlossenen Antrags beginnen“.
- Geben Sie Ihre Vorgangsnummer und das Servicekennwort ein.
- Klicken Sie auf „Antrag beginnen“.
- Prüfen Sie Ihre Daten und passen Sie sie diese ggf. an.
- Klicken Sie auf „prüfen und fortfahren“ und anschließend auf „jetzt bestellen“.
- Melden Sie sich im SHC+CARE Portal mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort an (Sie sind bereits registriert — ggf. nutzen Sie den “Passwort vergessen” Prozess).
- Wählen Sie Ihr gewünschtes Zahlintervall und geben Sie Ihre Rechnungsadresse ein.
- Klicken Sie auf „jetzt bezahlen“.
- Nach Abschluss steht Ihnen der Antrag als PDF zum Download bereit.
- Speichern Sie die das heruntergeladene PDF, drucken Sie den Antrag aus, folgen Sie der beigefügten Checkliste und führen Sie zeitnah das POSTIDENT Verfahren durch. Nur wenn uns die unterschriebenen Antragsunterlagen und das zugehörige POSTIDENT vorliegen, kann der Antrag weiter bearbeitet werden.
Keine Vorgangsnummer oder kein Servicekennwort vorhanden?
Falls Ihnen diese Informationen nicht mehr vorliegen, können Sie jederzeit auch einen neuen Antrag stellen.
Sollten Sie den Ausweis nach Ende der Laufzeit nicht mehr benötigen, ist kein Kartentausch und kein Folgeantrag notwendig.
Ihr bestehender Ausweis kann je nach Laufzeit, spätestens jedoch bis zum 30.06.2026 weiter genutzt werden.
Ab dem 30.06.2026 werden alle im Feld befindlichen Ausweise unwiderruflich gesperrt.
Wenn Ihr eHBA vor dem 30.06.2026 seine 5-jährige Gültigkeit erreicht, endet der Vertrag automatisch.
Falls sich Ihre Daten seit der ursprünglichen Antragstellung geändert haben, ist es SHC+CARE leider nicht möglich, den bisherigen Antrag für den Kartenaustausch zu verwenden. Ein neuer Antrag ist erforderlich. Verwenden Sie für diesen bitte Ihr existierendes Kundenkonto.
Schritt 1: Informationen der Kammern beachten
Fragen Sie vorab bei Ihrer zuständigen Kammer nach, ob eine spezielle Vorbefüllung des Antrags notwendig ist. Sie starten dann mit dem Antrag in Ihrem Mitgliederbereich im Kammerportal.
Schritt 2: Antrag online ausfüllen
- Stellen Sie Ihren neuen Antrag über SHC+CARE.
- Achten Sie darauf, dass Ihre persönlichen Daten mit Ihrem Ausweisdokument übereinstimmen.
- Drucken Sie den Antrag einseitig aus.
Schritt 3: Antrag einreichen + Identifizierung
- Senden Sie den unterschriebenen Antrag per Post an die auf dem Formular genannte Adresse.
- Führen Sie die Identifikation per POSTIDENT durch – entweder in einer Postfiliale oder bequem online via eID. (Den POSTIDENT Coupon finden Sie ebenfalls im Antrag.)
Schritt 4: Prüfung und Freigabe
Sobald der Antrag bei uns eingegangen ist und die Identifikation abgeschlossen wurde, leiten wir ihn zur Freigabe an Ihre Kammer weiter.
Schritt 5: Produktion und Versand
Nach Freigabe wird Ihre Karte produziert (aktuelle Produktionszeit: ca. 10 Tage) und per Einwurfeinschreiben an Sie versendet. Der Versand des zugehörigen PIN/PUK erfolgt separat.
Nach Erhalt der neuen Karte:
Sobald Sie die E-Mail mit der Versandbestätigung für Ihren neuen eHBA erhalten haben, wird der neue Vertrag aktiv und der alte Vertrag wird automatisch zu diesem Zeitpunkt beendet. Sollten bereits Zahlungen für den alten Ausweis erfolgt sein, werden diese selbstverständlich für den Zeitraum der Überschneidung gutgeschrieben.
Für die einzelnen Karteninhaber*innen gibt es drei mögliche Fälle im Tauschprozess:
- Austauschkarte (Gültigkeit länger als 6 Monate bei gleichbleibenden Kundendaten)
- Folgekarte (Gültigkeit kürzer als 6 Monate bei gleichbleibenden Kundendaten)
- Neuantrag (geänderte Kundendaten, unabhängig von der Restlaufzeit)
Die Erklärung finden Karteninhaber*innen jeweils in ihren persönlichen E-Mail-Informationen.
Details können Sie und Ihre Mitarbeiter*innen außerdem oben auf dieser FAQ-Seite nachlesen.
Für den Tauschprozess aller eHBA, die Sammelabrechnungen zugeordnet sind, gilt folgende Logik:
- Austauschkarten werden ähnlich zur normalen „Ersatzkarte“ gehandhabt. Der Vertrag läuft weiter und es gibt keine Auswirkungen auf die Sammelabrechnung.
- Bei einer Folgekarte sowie bei einem Neuantrag müssen die Karteninhaber*innen jeweils einen neuen eHBA-Antrag stellen.
Bitte stellen Sie sicher, dass allen Mitarbeiter*innen Ihr aktueller Krankenhaus-Code bekannt ist, da dieser bei Bestellung der Folgekarte und beim Neuantrag im Prozess erneut angegeben werden muss.
Bei der Sammelabrechnung werden den betreffenden Institutionen diejenigen Monate gutgeschrieben, die pro Heilberufsausweis vorausbezahlt wurden (im Sinne von: Neu-Folgekartenantrag liegt vor). Das bedeutet, dass mit der Aktivierung des neuen eHBA-Vertrags jeder nicht angefangene Monat des alten Vertrags gutgeschrieben wird. Bei einem Folge- und Neuantrag wird der Altvertrag beendet und die Vorauszahlung erstattet. Mit dem neuen Vertrag beginnt eine neue Abrechnung.
Die Rechnungen, Reportings und Gutschriften werden die oben genannten Differenzen pro eHBA bzw. Mitarbeiter*in klar benennen. Es wird eine gesammelte Gutschrift pro Abrechnungsmonat geben. Als Grundlage für Gutschriften müssen die Rechnungsdaten im Bereich "Profil" (bspw. Straße, Hausnummer, etc.) korrekt hinterlegt sein. Bitte überprüfen Sie diese daher zeitnah auf Vollständigkeit. Ohne die vollständige Angabe der genannten Daten kann keine Gutschrift gestellt werden!