Heilberufsausweis der Generation 2.1 NUR 10 Tage Produktionszeit!
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eHBA – der elektronische Heilberufsausweis von SHC+CARE
Die Telematikinfrastruktur ist ein übergeordnetes, digitalisiertes Netz, um das Gesundheitssystem, Gesundheitsberufe und Institutionen miteinander digital zu vernetzen. Damit Heilberufler*innen sich ausweisen können, gibt es den elektronischen Heilberufsausweis, kurz eHBA. Der eHBA ist Teil der Telematikinfrastruktur und vereinfacht den Berufsalltag in vielerlei Hinsicht von Heilberufler*innen.
Der eHBA dient als persönliche ID-Karte für Heilberufler*innen, Ärzt*innen, Zahnärzt*innen, Physiotherapeut*innen, Psychotherapeut*innen, Apotheker*innen, Hebammen und viele andere Berufe im Gesundheitswesen. Für Assistenzärzt*innen ist der eHBA eine sehr gute Möglichkeit, sich selbstständig auszuweisen. Besonders in Situationen, in denen keine Oberärzt*innen zur Verfügung stehen, ist dies von besonders großer Bedeutung.
Wir bei SHC+CARE bieten den eHBA G2.1 standardmäßig an. Der elektronische Heilberufsausweis der Generation 2.1 ist sicherer als die vorherigen Ausweissysteme. Mit dem Ausweis und unter hohen Sicherheitsrestriktionen können Notfalldaten oder Medikationspläne eingesehen werden. Zudem kann der Inhaber des Ausweises eine elektronische Unterschrift generieren, die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur (QES). Diese Unterschrift ist mit der händischen gleichgestellt. Elektronische Arztbriefe können unterschrieben und die Abwicklung bürokratischer Aufgaben kann schneller, einfacher und effektiver abgewickelt werden. Der Heilberufsausweis ist zudem zwingend notwendig, um auf die elektronischen Patientenakten und –informationen zugreifen zu können.
Wichtige Informationen zum Heilberufsausweis
Was kostet der Heilberufsausweis?
Der Heilberufsausweis kostet je nach Art des Ausweises zwischen 95 und 110 Euro.
Wofür brauche ich den elektronischen Heilberufsausweis?
Der elektronische Heilberufsausweis dient als elektronischer Sichtausweis und weist Sie einer bestimmten Heilberufsgruppe zu. Sie können wichtige elektronische Patient*Innendaten über das TI-System abrufen, Ihren Arbeitsalltag als Heilberufler*In vereinfachen und Ihren bürokratischen Aufwand minimieren.
Benötige ich unbedingt einen eHBA?
Ja, ab 01.07.2021 ist der elektronische Heilberufsausweis gesetzlich vorgeschrieben. Versicherte haben seit dem 01.01.2021 Anspruch darauf, eine elektronische Patientenakte, kurz ePA, zu nutzen. In dieser elektronischen Patientenakte können Diagnosen, Befunde, Behandlungsberichte und viele weitere Informationen eingesehen und aufbewahrt werden. Die ePA ist Teil der Telematikinfrastruktur. Für den Zugriff auf Patient*Innendaten und die qualifizierte elektronische Signatur ist der elektronische Heilberufsausweis die Voraussetzung für Heilberufler*Innen und Mitarbeiter*Innen auf Praxisseite.
Wie unterstützt mich SHC+CARE bei der Antragstellung?
SHC+CARE macht Ihnen die Abwicklung und die Antragstellung für den elektronischen Heilberufsausweises so einfach wie möglich. Je nach Kammer wird eine Vorbefüllung des Antrags angeboten. Bitte informieren Sie sich im Portal Ihrer Kammer oder telefonisch beim Kammerpersonal. Mit einer Suchfunktion finden Sie die passende Ärztekammer und über das SHC+CARE-Portal haben Sie die Möglichkeit, alle Schritte online abzuwickeln.
SHC+CARE bietet die neueste Ausweisgeneration, die Version 2.1, standardmäßig an. Sie erhalten Ihren Ausweis innerhalb von zehn Tagen und die Vertragslaufzeit beläuft sich auf zwei, anstatt fünf Jahre.
Heilberufsausweis elektronisch von SHC+CARE
Nutzen Sie jetzt mit Ihrem persönlichen elektronischen Arztausweis der Generation 2.1 von SHC+CARE die Vorteile der Telematikinfrastruktur. Erleichtern Sie Ihren Berufsalltag und nutzen Sie alle Vorteile der elektronischen Datenvermittlung. Mit SHC+CARE erhalten Sie nicht nur schnell, einfach und sicher Ihren eHeilberufsausweis der Generation 2.1, sondern haben einen Partner an Ihrer Seite, der Sie von der Antragstellung bis hin zu einem möglichen Verlust der Karte kompetent und zuverlässig unterstützt.
Info: Der eHBA 2.1 ist, wie der eHBA der ersten Generation, stapelsignaturfähig.
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