elektronischer Heilberufsausweis für eGBR

Bestellen Sie hier Ihren elektronischen Heilberufsausweis für eGBR und nutzen Sie die Vorteile der TI-Anbindung!

eHBA für das elektronische Gesundheitsberufe-Register 

 

Der eHBA für eGBR ist der elektronische Heilberufsausweis für Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen, Altenpfleger*innen, Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, Hebammen, Physiotherapeut*innen, Masseur*innen und medizinische Bademeister*innen, Ergotherapeut*innen, Logopäd*innen, Podolog*innen, Diätassistent*innen, Leistungserbringer*innen der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schluck-Therapie, Notfallsanitäter*innen und Ernährungstherapeut*innen.

Mit dem eHBA für eGBR identifizieren sich Angehörige des elektronischen Gesundheitsberufe-Registers im Netzwerk der Telematikinfrastruktur (TI). Die TI ist ein übergeordnetes und digitalisiertes Netz, das aus dem Gesundheitssystem, Gesundheitsberufen und Institutionen wie Krankenhäusern besteht. Es dient dazu, das Gesundheitssystem vollständig zu digitalisieren und dadurch das Maß an bürokratischem Aufwand zu verringern. 

Profitieren Sie mit Ihrem persönlichen elektronischen Heilberufsausweis für eGBR von SHC+CARE von den Vorteilen der Telematikinfrastruktur. Erleichtern Sie Ihren Berufsalltag und nutzen Sie die elektronische Datenvermittlung. Von der Funktion als Sichtausweis bis hin zur sicheren Authentifizierung als TI-Teilnehmer*in in der digitalen Welt.

Die herausgebende Stelle für alle Bundesländer ist die Bezirksregierung Münster in Nordrhein-Westfalen. Die Beantragung erfolgt ausschließlich online und wird vom eGBR an den gewählten Vertrauensdienste-Anbieter (SHC+CARE) weitergeleitet - notwendig dazu ist eine Berufserlaubnisurkunde.

 

Zur Vorbestellung (möglich ab 24.06.2026) eines eHBA für eGBR bei SHC+CARE klicken Sie bitte hier:

 

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Ihre Vorteile bei SHC+CARE

 

  • Kurze Produktionszeit: Die Produktionszeit der Karte beträgt zehn Tage und Ihnen wird keine Freischaltfrist beim Ausweis gesetzt.

 

  • Erstklassiger Support: Bei SHC+CARE erhalten Sie einen erstklassigen Support, der Ihnen bei allen Fragen rund um den Heilberufs- und Institutionsausweis sowie der Telematikinfrastruktur zur Seite steht.

 

  • Vertragslaufzeit: Die Mindestvertragslaufzeit bei SHC+CARE liegt bei nur zwei Jahren (anstelle der üblichen fünf Jahre bei anderen Anbietern).

 

  • Günstigster Anbieter: SHC+CARE ist der preiswerteste Anbieter auf dem Markt.

 

  • Sammelabrechnungen: Durch Sammelabrechnungen für größere Betriebsstätten haben Sie in unserem Portal rund um die Uhr einen Überblick über die durch Ihre angestellten Heilberufler*innen bestellten eHBAs. Für die Buchhaltungsabteilung ist der geregelte Zahlungsverkehr zu definierten Konditionen transparent und alle wichtigen Rechnungen jederzeit einsehbar.

 

  • TI Bundle: Sie benötigen Unterstützung bei der Anbindung Ihrer Institution an die Telematikinfrastruktur? Egal ob es um einzelne Produkte wie eHBA und SMC-B, die Hardware oder auch eine Komplettlösung geht - mit SHC+CARE werden Sie TI-ready.

 

  • Insurance: Mit SHC+Protect bieten wir gemeinsam mit der SV Sparkassenversicherung und der Provinzial Versicherungs AG selbstzahlenden Heilberufler*innen den perfekten Schutz bei Verlust Ihres Ausweises - von der Ersatzkarte bis hin zu einem Tagegeld je Arbeitstag zum finanziellen Ausgleich Ihrer Mehraufwände.

 

  • eID-Identifizierung: Seit neuestem können Sie bei der Bestellung eines Heilberufsausweises und Institutionsausweises die bequeme eID-Funktion für die schnelle Identifizierung von zuhause nutzen! Weitere Informationen zur eID finden Sie in unseren FAQs.

 


 

Funktionen des eHBA für eGBR 

 

  • Sichtausweis: Zusammen mit einem Lichtbild gilt der eHBA für eGBR als Sichtausweis.  

 

  • Signatur: Mit dem elektronischen Heilberufsausweis können Sie eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) generieren. Diese ist der händischen Unterschrift rechtlich gleichgestellt. Abrechnungen, Notfalldaten, elektronische Rezepte und vieles mehr können Sie damit rechtmäßig unterschreiben und freigeben. Auch außerhalb der Arbeit kann die elektronische Signatur zum Beispiel zum Unterzeichnen von Kaufverträgen verwendet werden. Außerdem ist die Stapelsignatur auch ohne Konnektor möglich.

 

  • Authentifizierung: Mit dem elektronischen Heilberufsausweis ist es möglich, dass Sie sich in der elektronischen Welt sicher als TI-Teilnehmer*in ausweisen können, zum Beispiel in Portalen von Kammern oder für die verschlüsselte Kommunikation.

 

  • Vertraulichkeit: Bei den eHBA der Generation 2.1 ist die Verschlüsselung die höchste und sicherste. 

 

  • Zugriff auf elektronische Gesundheitskarte (eGK): Notfalldaten oder Medikationspläne auf elektronischen Gesundheitskarten können von Heilberufler*innen abgerufen werden.

 

  • Gültigkeit: Der elektronische Heilberufsausweis von SHC+CARE ist fünf Jahre gültig. 

 


 

Wichtige Informationen zum eHBA für eGBR 

 

Was kostet der eHBA für eGBR? 

 

Eine vollständige Übersicht über alle Preise und möglichen Zahlungszyklen finden Sie hier.

 

Ist eine Kostenerstattung für den eHBA möglich? 

 

Heilberufler*innen können einen Ausgleich der Kosten über den GKV-Spitzenverband über folgendes Portal beantragen: https://antraege.gkv-spitzenverband.de/

 

Wie lange ist die Vertragslaufzeit bei SHC+CARE? 

 

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt bei SHC+CARE nur zwei Jahre. Wird der Vertrag nicht fristgerecht (6 Wochen vor Vertragsende) schriftlich gekündigt, wird der Vertrag jeweils um ein Jahr verlängert. 

 

Wofür brauche ich den eHBA als Angehörige*r des eGBR? 

 

Der elektronische Heilberufsausweis ist mehr als nur ein Sichtausweis. Sie können sich ausweisen, authentifizieren, signieren, haben Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte und vieles mehr. Der Ausweis erleichtert Ihnen zudem Ihren Alltag in Ihrem Beruf und ermöglicht eine schnelle, einfache, digitale Abrechnung. 

Zugriff auf beispielhafte Anwendungen der Telematikinfrastruktur (in Verbindung mit einer SMC-B über ein Kartenlesegerät):

  • Auslesen und Signieren des Notfalldatensatzes

  • rechtssicheres Unterschreiben von Dokumenten (z.B. Befunde) über eine qualifizierte elektronische Signatur

  • Ausstellen von E-Rezepten (abhängig von Berufsgruppe)

  • Zugriff auf elektronische Patientenakte ePA (abhängig von Berufsgruppe)

  • Nutzung von KIM (= sichere Kommunikation im Medizinwesen)

 

Ist der eHBA für Angehörige des eGBR verpflichtend? 

 

Im SGB V ist geregelt, bis wann die an der Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer*innen gegenüber der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung nachzuweisen haben, dass sie über die für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte erforderlichen Komponenten und Dienste verfügen. 

 

Wie unterstützt mich SHC+CARE bei der Antragstellung? 

 

Mit SHC+CARE steht Ihnen ein Unternehmen zur Seite, das Sie beim gesamten Vorgang von der Antragsstellung bis hin zum Verlust der Karte unterstützt und berät. Bei SHC+CARE können Sie Ihren elektronischen Heilberufsausweis der Generation 2.1 bequem online beantragen und bei Fragen oder Problemen von unserem erstklassigen Support profitieren. Hier können Sie sich ausführlich über den Ablauf des Bestellprozesses informieren.

 


 

Sie haben bereits einen eHBA für eGBR bestellt und möchten diesen freischalten oder sperren?

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